Energiepreis-Protest > SÜC Coburg

HILFE!!!!! Gerichtstermin steht an.....

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Pappamitbauch:
Liebe Mitstreiter,

jetzt wird mir langsam doch mulmig.....

Nachdem ich letztes Jahr August auch Widerspruch gem. §315 BGB bei meinem örtlichen Energieversorger (SÜC Coburg) eingelegt habe, scheint sich nun etwas zu tun.
Ich habe immer die Musterschreiben vom Bund der Energieverbraucher verwendet und bisher hat alles hervorragend geklappt.

Mitte Juni bekam ich eine erneute Zahlungsaufforderung der mittlerweile aufgelaufenen Beträge (ca. 350.- €), mit Begründung, dass am 13.06. das lang erwartete BGH Urteil gefallen ist, bla, bla, bla,.....

Habe das natürlich auch mit dem entsprechenden Musterschreiben beantwortet und als Reaktion kam diesen Montag, 23.07. eine konkrete Androhung der Versorgungssperre zu heute, 27.07.2007. Ich habe dann die SÜC abermals angeschrieben, mit Verweis, dass beim BGH Urteil bisher nur die Pressemitteilung existiert, gem. den Vorgaben vom Bund der Energieverbraucher und das die Versorgungsandrohung zurückgenommen werden muss. Antwort der SÜC: Sie halten weiterhin an der Versorgungssperre fest.....

Ich bin dann gestern zum Amtsgericht Coburg und habe eine einstweilige Verfügung gegen die Versorgungssperre beantragt, alle Unterlagen beigefügt, Schutzschrift, usw. - genau wie vorgegeben.

Nachdem die Richterin gestern bis 16 Uhr noch nichts entschieden hatte, habe ich heute morgen 8.05 Uhr beim Gericht nachgefragt und mir sagte die Sekretärin, dass die Richterin Termin anberaumt hätte - nächsten Donnerstag, 02.08., 14.00 Uhr.

WAS HEISST DENN DAS BITTESCHÖN?????? Ist das eine mündliche Verhandlung wegen der Versorgungssperre??? Wurde meine einstweilige Verfügung abgelehnt???

Die Sekretärin sagte mir, das wohl die SÜC auch eine Schutzschrift an das Gericht gegeben hätte...

Wie muß ich mich denn nun verhalten?? Langsam wird mir etwas mulmig zumute.

Jetzt habe ich 1 Jahr dem Druck standgehalten, aber wenn es jetzt wegen 350.- Teuro schon vor Gericht geht....

BITTE HELFT MIR MIT EUREM RAT.

Danke im voraus,

Martin

Zeus:
@ Pappamitbrauch

Es ist schon etwas naiv geglaubt zu haben, dass die Versorger nicht früh oder spät versuchen würden die nicht gezahlten Beträge einzutreiben. Nur zu hoffen, dass ihr Versorger dies nicht tun würde  weil es sich nur um 350€ handelt, war ebenfalls ein Trugschluss. Nehmen wir einmal an alle 45000 Kunden meines eigenen Versorgers hätten 350€ zurückgehalten, dann ginge es um eine Gesamtsumme von 15750000€.
Dies wussten wir aber Alle, als wir Widerspruch eingelegt und entsprechende Kürzungen vorgenommen haben. Offensichtlich fühlt sich Ihr Versorger auf der richtigen Seite. Wenn er das ist, wird er vor Gericht die Richtigkeit der Preiserhöhungen offenlegen, und das wollten Sie ja mit Ihrem Vorgehen bezwecken.
Ich bin nicht kompetent Ihnen einen rechtlichen Rat zu geben, ausser als nehmen Sie einen fähigen Anwalt denn jeder Einzelfall wird wohl unterschiedlich zu beurteilen sein. Aber ich bin überzeugt, dass Herr Fricke Ihnen hier besser weiterhelfen kann als ich.

Pappamitbauch:
@Zeus

Ich habe NATÜRLICH NICHT GEGLAUBT das mein Versorger NICHT dagegen vorgeht - sonst hätte ich mich mit dem Thema nicht auseinandersetzen zu brauchen.... - ausserdem wollen wir ja wohl alle, das die Billigkeit gerichtlich überprüft wird.

Mich wundert nur die Vorgehensweise des Gerichts, dass wegen der angedrohten Versorgungssperre die Verfügung nicht erlassen wird, sondern gleich ein Termin anberaumt wird...

Diese Sache hat ja temporär nichts mit der Billigkeit der Preise, bzw. der Feststellung der Billigkeit durch das Gericht zu tun - oder sehe ich das falsch???

Rob:
Hallo Pappamitbauch :D,

mir wurde im Februar eine Versorgungsperre zugestellt, die aber wieder zurückgenommen werden musste. Viel kann ich zu Ihrem Fall nicht sagen,
nur aus meinem Fall weiss ich, was in der GasGVV vom 26.10.2006 steht:

§19 Unterbrechung der Versorgung
(2)...ist der Versorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zulassen...
(3)Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.

Ihr Versorger kennt, wie meiner, die neuen Verordnungen scheinbar nicht. Abgesehen davon, dass einen Sperre nach Einwand nach §315 immernoch illegal ist, daran hat sich nichts geändert.

Hilft ihnen jetzt aktuell nicht weiter, aber vielleicht, wenn Sie es ohne Anwalt machen wollen, weisen Sie ihren Versorger per Fax oder ähnliches auf die gültige GasGVV vom 26.10.2006 §19 hin und fordern Sie ihn auf, zu seinem Verstoß Stellung zu nehmen. Auch würde ich vorsorglich, wie vom Bund der Energieverbraucher vorgeschlagen, vorgehen. Kartellamt usw. verständigen:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/

Was diese ganze Vorgehensweise zu bedeuten hat, können/werden Ihnen bestimmt einige Fachleute hier erklären können.

Nicht Mürbe machen lassen!

Halten Sie uns auf dem Laufenden,
trotzdem ein schönes Wochenende
Rob

Cremer:
@Pappamitbauch,

siehe hier:

Schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung

und

Stadtwerke wollten eine Versorgungssperre bei Gas trotz Hausverbot durchsetzen

Dilettantische Ankündigung einer Sperre

Wenn eine Schutzscxhrift Ihres Versorgers beim AG schon vorliegt, sollten Sie möglichst schnell mal einen Anwalt konsultieren, den Sie zu diesem Termin mitnehmen.

Vermutlich will der Versorger einen Zutritt zum Zähler erwirken.

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