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Autor Thema: Endabrechnung  (Gelesen 6796 mal)

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Offline nationalparkoetzi

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Endabrechnung
« am: 27. Juli 2007, 00:04:09 »
Hallo, habe heute meine Endabrechnung von e.on erhalten. Die 2te seit meinem Strompreiswiederspruch. Im Februar waren Sevicearbeiten an den Zählern. Der Mitarbeiter hat sich die Zählerstände aufgeschrieben. Diese Zählerstände hat e.on zugrundegelegt aber meine Abschlagszahlungen bis Juli miteinbezogen. Nun habe ich trotz verminderter Zahlung sogar ein beträchtliches Guthaben, obwohl e.on den aktuellen Strompreis zugrunde gelegt hat. Ist das Zulässig? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die auf Rückfragen mir zusicherte in Vertragsfragen abgesichert zu sein.
Danke für Ihr Bemühen
Freundlichen Gruß
Norbert Wieler

Offline bjo

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Endabrechnung
« Antwort #1 am: 27. Juli 2007, 06:22:10 »
Hallo,
ein bischen genauer bitte!
hat E.ON mehr als 12 Monate abgerechnet und du daher ein Guthaben?
Wenn Ja widersprechen und neue Rechnung anfordern, schließlich heißt es Jahresabrechnung und nicht x Monate.
hast du bei einer Jahresabrechnung trotz Kürzung ein Guthaben erreicht dann lese die Seiten von der Verbraucherzentrale NRW. Die empfehlen künftige
Abschläge mit den \"Widerspruchs Guthaben\" zu verrechnen.

Offline Cremer

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Endabrechnung
« Antwort #2 am: 27. Juli 2007, 07:27:36 »
@bjo,
ein größerer Abrechnungszeitraum ist zulässig.

\"Abrechnung soll ca. 12 Monate nicht wesentlich überschreiten\"
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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Endabrechnung
« Antwort #3 am: 27. Juli 2007, 07:37:58 »
Zitat
Original von Cremer
@bjo,
ein größerer Abrechnungszeitraum ist zulässig.

\"Abrechnung soll ca. 12 Monate nicht wesentlich überschreiten\"

stimmt!
dem Beitrag kann ich aber nicht entnehmen wieviel er drüberliegt!
einen Monat bei eigener Nutzung würde ich akzeptieren wenn in diesem Monat keine Preiserhöhung stattgefunden hat. (Festsetzung des neuen Abschlages, wichtige für nicht Widerspruchskunden)

Wenn aber Mieter mitbetroffen sind würde ich auf eine Punktlandung wert legen. Wofür sonst bieten die meisten eine Online Eingabe an!

Hintergrund
ich kenne jemanden der bis dato immer Schwierigkeiten hatte mit seinen Mietern, was die Abrechnungen angeht. Das eine Jahr warens 12 Monate
das nächste 13 usw.. . Das erschwerte immer die eigene Jahresabrechnung.

Seit dem dieser Vermieter immer am gleichen Tag abließt und per Karte
die Zählerstände meldet klappt es mit den Mietern!
Allerdings mußte er über zwei Jahre mit RWE als Versorger kämpfen das die auch die Abrechnung zum gewünschten Tag gemacht haben!

Offline nationalparkoetzi

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Endabrechnung
« Antwort #4 am: 27. Juli 2007, 09:16:28 »
Der Abrechnungszeitraum ist nicht länger, sondern kürzer gefasst, nämlich genau 256 Tage

Offline superhaase

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Endabrechnung
« Antwort #5 am: 27. Juli 2007, 11:11:07 »
dann liegts nicht daran.

eigentlich müsstest Du ja dann (weil Winter mit drin) eher eine Nachzahlung zahlen..... kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen.....
8) solar power rules

Offline Cremer

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Endabrechnung
« Antwort #6 am: 27. Juli 2007, 11:33:10 »
@nationalparkoetzi

Bitte § 12 Abs. 1 der StromGVV lesen
MFG
Gerd Cremer
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Offline nationalparkoetzi

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Endabrechnung
« Antwort #7 am: 27. Juli 2007, 11:57:42 »
Hallo, noch mal genau:  Der Stichtag der Abrechnung ist der 05.02.07, die eingezahlten Abschläge sind aber bis zum 01.07.07 verrechnet. Ich habe die Abschläge bewusst so niedrig gehalten, das unweigerlich eine Nachzahlung hätte erfolgen müssen. Um das zu umgehen hat e.on einfach mit der Rechnung getrixt; d.h. e.on hat die Zählerstände vom Februar genommen und gewartet bis durch die Abschlagszahlung das Konto ausgeglichen bzw. sogar überzahlt war. Und das ist doch bestimmt nicht zulässig

Offline superhaase

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Endabrechnung
« Antwort #8 am: 27. Juli 2007, 12:01:19 »
jetzt hab ich dich verstanden.

Das muss man wirklich nicht hinnehmen, denke ich.

Ich würde einen Brief schreiben, dass ich alle weiteren Abschlagszahlungen einstelle, bis ich eine korrekte Abrechnung erhalte (fällig ist ja bei Unbilligkeitseinwand erst mal gar nichts, also warum solltest Du irgendetwas zahlen, wenn Dein guter Wille so missbraucht wird?).
Wenn sie sich dann immer noch weigern, dann ab zum Anwalt.... mit dem kannste auch schon mal drohen.
Oder einfach gar nix mehr zahlen, ist am bequemsten.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Eis

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Endabrechnung
« Antwort #9 am: 27. Juli 2007, 17:39:04 »
Bei einer Endabrechnung werden sämtliche Zahlungen des Kunden berücksichtigt.

Oder ist es doch nur eine Jahresverbrauchsabrechnung?

Offline superhaase

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Endabrechnung
« Antwort #10 am: 28. Juli 2007, 17:02:32 »
Er meint wohl eine Jahresabrechnung. Wenn er am 5.2. ausgezogen ist, wird er wohl kaum bis Juli Abschläge gezahlt haben. Wenn ja, dann wäre das ziemlilch dämlich.....
8) solar power rules

 

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