Original von Cremer
@bjo,
ein größerer Abrechnungszeitraum ist zulässig.
\"Abrechnung soll ca. 12 Monate nicht wesentlich überschreiten\"
stimmt!
dem Beitrag kann ich aber nicht entnehmen wieviel er drüberliegt!
einen Monat bei eigener Nutzung würde ich akzeptieren wenn in diesem Monat keine Preiserhöhung stattgefunden hat. (Festsetzung des neuen Abschlages, wichtige für nicht Widerspruchskunden)
Wenn aber Mieter mitbetroffen sind würde ich auf eine Punktlandung wert legen. Wofür sonst bieten die meisten eine Online Eingabe an!
Hintergrund
ich kenne jemanden der bis dato immer Schwierigkeiten hatte mit seinen Mietern, was die Abrechnungen angeht. Das eine Jahr warens 12 Monate
das nächste 13 usw.. . Das erschwerte immer die eigene Jahresabrechnung.
Seit dem dieser Vermieter immer am gleichen Tag abließt und per Karte
die Zählerstände meldet klappt es mit den Mietern!
Allerdings mußte er über zwei Jahre mit RWE als Versorger kämpfen das die auch die Abrechnung zum gewünschten Tag gemacht haben!