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Autor Thema: Schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung  (Gelesen 3906 mal)

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Offline Cremer

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Schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung
« am: 25. Juli 2007, 22:54:38 »
Mit Schreiben vom 18.7.07 (Auszugsweise nachfolgend) haben die ENTEGA schriftlich einem Mitglied der BIFEP die Sperrandrohung zurückgenommen.

Hierzu bedurfte es allerdings eines entsprechenden Schreibens des Mitgleides der BIFEP an das Bundeskartellamtes, welches daraufhin ein Schreiben an die ENTEGA schrieb.

Wörtlich aus dem Schreiben der ENTEGA:
\" Grundsätzlich haben wir uns ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung bereit erklärt, bei Tarifkunden, die infolge eines Widerspruchs nach § 315 BGB Teilbeträge einbehalten, keine Androhung der Versorgungssperre auszusprechen.

Aufgrund eines, im Massengeschäfte nicht zu vermeindenden Systemsfehlers wurde jedoch an Sie mit Schreiben vom 22.6.07 die Sperrandrohung und anschließende Versorgungsunterbrechnung ausgesprochen. Dies wurde von uns inzwischen korrigiert. Die an Sie gerichtete Inkassomitteilung sehen Sie bitte als gegenstandslos an. Die hierin aufgeführten Mahnkosten haben wir selbstvertsändlich storniert.\"



im Massengeschäfte nicht zu vermeindenden Systemsfehlers  ist eine tolle Ausrede. 8)

Eine solche Ausrede - man muss es einfach so bezeichnen - hatte ich bereits von unseren SW KH in 2006 auch schon schriftlich erhalten. :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ready XL

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Schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung
« Antwort #1 am: 26. Juli 2007, 16:58:58 »
tja, auch ENTEGA denkt sich, man kann\'s ja mal versuchern... ! Aber die Ausrede ist auch nicht mehr ganz neu.

Ready XL, der auch schon auf Post von Entega wartet

Offline Regina***

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Schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung
« Antwort #2 am: 26. Juli 2007, 18:30:25 »
Hallo Cremer,

können Sie mir bitte die Adresse des Bundeskartellamtes geben mit Abteilung und Ansprechpartner ?
Ich vermute, dass bei mir demnächst auch entsprechende Post der Entega eintrudelt ...

Und nach wie vor meine Frage an alle:
Wer kennt einen guten, auf Energierecht / Energiepreise spezialisierten Anwalt in Darmstadt oder Umgebung?

Danke und viele Grüße
Regina

Offline Cremer

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Schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung
« Antwort #3 am: 26. Juli 2007, 20:07:09 »
@Regina***

Die ENTEGA wird wohl alle Kunden, denen sie eine Sperre angekündigt hatten, ein Schreiben mit der Rücknahme schicken.

Sobald - wegenl tech. Probleme - mir die E-mail des Bundeskartellamtes vorliegt, melde ich mich diesbezgl..
MFG
Gerd Cremer
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