Hallo...,
ich habe am 17.1.05 die JVA bekommen, aber noch nicht das Musterschreiben wegen Billigkeit abgeschickt.
Die Gaspreise wurden zum 1.11.04 und die Strompreise zum 1.1.05 angehoben. Die JVA wurde auch schon abgebucht. Das Geld von 2 Monaten für eine Erhöhung ist daher futsch.
Bei Fragen&Antworten wird auf diese Konstellation nicht genau berichtet.
Wenn ich das Musterschreiben nun abschicke , kann ich mich denn trotzdem auf die Preise von vor dem 1.11.04 berufen ? So könnte ich zumindest für dieses Jahr bei der nächsten JVA in 2006 einen Betrag einbehalten.
In einer Rechtsbehelfbelehrung am Ende meiner JVA steht , ich könne innerhalb eines Monats Klage beim Bay. Verwaltungsgericht .... erheben.
Muß ich diese Widerspruchsfrist nun in Zusammenhang bringen mit der Argumentation nach Billigkeit ? Dann hätte ich ja nur noch bis zum 17.2.05 Zeit , den Musterbrief abzuschicken.( also einen Monat )
Oder habe ich , da die Stadtwerke den Betrag schon abgebucht haben , nun stillschweigend die Erhöhung vom 1.11.04 akzeptiert ?
Würde mich also schon trauen , das Musterschreiben abzuschicken , wenn ich damit für 2005 etwas erreichen könnte.
Wer hat ähnliche Bedenken oder kennt sich hier aus ?
Gruß
clemeiser :wink: