Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Monopol der Stadtwerke - Anschlußkosten für Gas, Wasser, Strom - was kann man dagegen unternehmen
Pfanne:
Hallo Liebe Foren-Teilnehmer,
plane derzeit mein erstes Haus (schwitz,,,) und habe nun das Angebot der Stadtwerke für Gas-, Wasser- u. Stromanschlußkosten erhalten... Die wollen doch glatt 6500 Euro für je 3 m Leitung haben... Was muß man denn so im Durschnitt dafür berappen?
Was kann man dagegen unternehmen (Beschwerde bei Kartellbehörden?)?
Interessanterweise sind die Gasanschlußkosten über 1200 Euro teurer als in dem nur 1 km entfernten anderen Neubaugebiet, das von den gleichen Stadtwerken versorgt wird.... Vorgeschoben werden hier angeblich Zuschüsse der Entwicklungsgesellschaft (die auch der Kommune gehört...)
Hat jemand eine zündende Idee?
Vielen Dank und Gruß
Pfanne
Cremer:
@Pfanne,
mal bitte in den Ergänzenden Bedingungen des Versorgers lesen.
Da stehen die Sätze für Hausanschlusskosten drin, bzw. es gibt ein Preisblatt dazu.
Sie zahlen die Kosten nicht nur für die 3m von der Straße bis ins Haus, sondern auch anteilige Kosten für die Energieleitungen (Wasser, Gas, Strom) in der Straße.
RR-E-ft:
@Cremer
Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse Elektrizität, Gas und Wasser der Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB unterliegen, soweit der Versorger die Preise einseitig festgesetzt hat und diese nicht vertraglich vereinbart wurden, man sich nicht auf diese geeinigt hat, vgl. § 23 Abs. 1 GasNDAV; § 23 Abs. 1 NAV.
Zeus:
@ RR-E-ft
Wollte gerade die selbe Antwort wie Herr Cremer geben, als ich euere beide Mitteilungen sah. Verstehe es nicht ganz. Pfanne will neu bauen. Er hat ein Angebot der Stadtwerke eingeholt. Dieses basiert wie von Herrn Cremer geschrieben auf den ergänzenden Bestimmungen und den Preisblätter der Stadtwerke. Die dort aufgeführte Preise wurden vom Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss festgelegt.
Die Stadtwerke werden sich bestimmt nicht zu einer Diskussion über diese Preise einlassen können. Also wird doch Pfanne wohl oder übel den Anschlussvertrag unterzeichnen und somit die Preise anerkennen.
Er kann natürlich auch auf seinem Standpunkt beharren, dass das Ganze zu teuer ist und in eine Auseinandersetzung treten, die sehr lange dauern kann. Im schlimmsten Fall, hat er zunächst ein Haus ohne Strom, Wasser und Heizung.
Ich erkenne nicht welche Lösung Sie vorschlagen.
RR-E-ft:
@Zeus
Man kann geltend machen, dass die einseitig festgelegten Entgelte für Hausanschluss/ Baukostenzuschuss zu hoch sind und man gem. § 315 BGB einen Billigkeitsnachweis durch Offenlegung der Preiskalkulation verlangt.
Den einseitig festgelegten, geforderten Preis kann man unter Protest und dem entsprechenden Vorbehalt der Rückforderung zahlen, so dass angeschlossen werden muss und man kann dann auf Rückzahlung klagen. Kann der Netzbetreiber dabei die Billigkeit nicht nachweisen, gibt es Geld zurück.
Die Antwort von Herrn Cremer hilft dabei doch gar nicht weiter. Diese lautet: Die Preise sind wie sie sind. Wem´s nicht passt, der baue in einer anderen Gemeinde.
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