Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Monopol der Stadtwerke - Anschlußkosten für Gas, Wasser, Strom - was kann man dagegen unternehmen

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Cremer:
@Fricke,

bezogen auf

[/QUOTE]Durchschnitt
--- Zitat ---
habe ich die Antwort gegeben.

Natürlich liese sich § 315 anwenden.

Aber wenn er gleich protestiert, dann bekommt er keinen Strom, Gas und Wasser.

Ggf. läßt sich eine Argumentation mit einer Regelung (Anschluss) nur mit Hilfe eines RA  durchzuiehen X(

Außerdem sieht er nur die Kosten für 3m Leitung.

Hier fehlt m.E. das Verständnis, dass die Hausanschlußkosten eben auch die  Herstellungskosten für die gesamten Leitungen in der Straße abdecken müssen/sollen, so wie man Straßenneubaukosten bei einem Neubaugebiet zahlen muss.

@Pfanne
Straßenneubaukosten schon bezahlt? X(
Oder warten die im Kaufpreis des Grundstückes enthalten? (Ist das beim Kauf auch notariel festgehalten?)
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
@Cremer

Für den Durchschnitt war diese Antwort ebensowenig hilfreich. ;)

Wenn jemand Zweifel an der Angemessenheit von Anschlusskosten und Baukostenzuschuss hat, bleibt ihm nur der Weg über § 315 BGB wie aufgezeigt. Natürlich erhält auch derjenige, der die geforderten, einseitig festgelegten Entgelte als unbillig rügt, einen Anschluss.

Ob die Entgelte angemessen sind, lässt sich nur anhand der Preis- und Kostenkalkulation beurteilen.

Man sollt da nicht zuviel reinphantasieren. Ob Straßenneubaukosten überhaupt anfallen und ggf.  schon bezahlt sind und was im Kaufvertrag ggf.  notariell beurkundet wurde, mag einen Juristen interessieren, der mit der entsprechenden Prüfung beauftragt ist. Einen Gartenbauunternehmer hingegen mag es vielleicht interessieren, ob schon die Aussenflächen rund um das Haus gestaltet sind oder ob es da noch einen Auftrag zu ergattern gibt. Für das Forum hier ist dies indes völlig uninteressant, ebenso wie die Ausführung der Fensterbänke. ;)

Tomcat 1960:
Hat jemand Ahnung, ob das schon mal versucht wurde? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass das Versorgungsunternehmen mir vorschreibt, wer meinen Anschluss macht! Es muss doch möglich sein, dass ich einen Handwerker meiner Wahl beauftrage! (In vielen Gemeinden geht das übrigens bereits und der Versorger behält sich nur den Anschluss \"meiner\" Leitung ans Stammnetz vor.

In Nürnberg ist der Anschluss nämlich fast doppelt so teuer wie sonst irgendwo, die Baukostenzuschüsse beruhen auf einer Kalkulation, die der Versorger selbst als \"veraltet\" gekennzeichnet hat (es wurde offenbar sehr viel mehr gebaut, die Erschließungskosten wären somit auf mehr Haushalte umzulegen!) und ich liege jetzt mit denen im Clinch.

Weiß evtl. jemand, an wen in Brüssel man sich mit diesem Anliegen am besten wendet?

Viele Grüße
Tomcat

Cremer:
@Tomcat 1960,

Nein !!!

Der Versorger läßt nur bestimmte Installationsfirmen zu, welche vom Versorger zertifiziert wurden.

Schließlich hat der Versorger bestimmte Anschlußbestimmungen und tech. Kriterien (Ausführung Gashaupthan, etc)

Schließlich nehmen diese Firmen die Installation technisch ab.

Sie stellen die Grundfakten für einen Anschluss zusammen und reichen diesen nach Ihrer Anmeldeunterschrift beim Versorger ein.


Das Thema mit Baukostenzuschüssen wurde hier ebenfalls behandelt.

Da kann man ebenso Widerspruch einlegen.

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