Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)

Brief von RWE: Gesetzesänderung erfordert Ihre Unterschrift zum neuen Stromliefervertrag

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anca:
Hallo!

Ich habe dieses Forum über Google gefunden, habe mich durchgeklickt und habe auch vieles durchgelesen.
Leider habe ich überhaupt keinen Plan von den ganzen juristischen Fallstricken die einem so drohen, wenn man nicht wirklich jedes Detail beachtet.

Leider bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob dieser Thread der richtige ist, aber ich versuche es einfach mal, und hoffe auf das Wohlwollen der Mitglieder und vor allem auf Antworten:)

Nun ja, wir haben zwei Verträge mit der RWE Rhein-Ruhr. Einer für den Haushaltsstrom, der andere für die Wärmepumpe. Für den Strom der Wärmepumpe erhielten wir jetzt ein Schreiben mit der Überschrift: \"Gesetzesänderung erfordert Ihre Unterschrift zum neuen Stromliefervertrag\"

Es folgt: Durch das neue verbraucherfreundliche Energiewirtschaftsgesetz sind alle Versorgungsunternehmen aufgefordert,, mit ihren Kunden neue Stromlieferverträge abzuschliessen.

Auf dem beiliegenden Infoblatt ist dann zu lesen: Wenn Sie dem neuen Vertrag nicht zustimmen, werden wir Ihren bisherigen Vertrag beenden und die Stromlieferung zu den Bedingungen des beigefügten (neuen) Vertrages fortführen.

So weit so gut. Nur, dass wir bislang 7,81 Ct/kWh zahlen, und es mit dem neuen Vertrag 12,39 Ct/kWh werden sollen. Der Vertrag soll ab dem 01.09.2007 in Kraft treten. Finde ich irgendwie ziemlich unverschämt.

In den Vertragsunterlagen zu dem bisherigen Vertrag steht zur Vertragslaufzeit und Kündigung: Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von der Kundin/dem Kunden oder von der RWE Plus mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres oder zum 30.06. eines Jahres schriftlich gekündigt werden. Kündigt die RWE Plus (heute wohl RWE Rhein-Ruhr), so ist sie verpflichtet, der Kundin/dem Kunden einen neuen Sondervertrag für Elektro-Wärmepumpen anzubieten.

Soweit ich diese Klausel verstehe, kann also die RWE den Vertrag kündigen, aber nicht zum 31.08.07 sondern dann wohl erst zum 31.01.08, denn bislang waren die Abrechnungen immer von Mitte Januar bis Mitte Januar.
Und weiterhin die Frage, ist diese einseitige Kündigungsklausel überhaupt zulässig, oder evtl. sogar nichtig?
Kann ich jetzt in irgendeiner Art und Weise Einspruch erheben, und wenn ja, auf welche Gesetze muss ich mich beziehen.... gibt es vielleicht ein Musterschreiben????

Bin wirklich ziemlich entsetzt und verzweifelt!

Gruss, Anca

msc:
Hallo,

ich bin neu hier und trotz Forensuche nicht ganz schlau geworden, ob mein Anliegen hier wirklich schon mehrfach behandelt worden ist. Es geht um einen Sondervertrag über Wärmestrom für die vorhandene Nachtspeicherheizung.

Von RWE habe ich Anfang Juli einen Brief erhalten. Dieser beginnt so:

\"Sehr geehrter Herr Kunde,

durch das neue verbraucherfreundliche Energiewirtschaftsgesetz sind alle Versorgungsunternehmen aufgefordert, mit ihren Kunden neue Stromlieferverträge abzuschließen.

Mit diesem Schreiben bieten wir Ihnen daher den ... angepassten Stromliefervertrag an. Die Preise und die Freigabezeiten der Wärmespeicheranlage bleiben unverändert.

Bitte senden Sie uns den beiliegenden Vertrag bis zum  21.07.2007 unterschrieben zurück.\"

- Hat die Unterschrift wirklich nur Vorteile oder gibt es auch Nachteile?
- Was passiert, wenn man den neuen Vertrag nicht unterschreibt?

Vielen Dank.

Grüße aus Essen

Cremer:
@msc,

Durch die StromGVV sollten die Versorger die Verträge ergänzen, nicht erneueren oder neue vorlegen.

Strompreisankündigungen sind ab dem 1.7.07  sechs Wochen im voraus anzukündigen.

Nun haben Sie vermutlich einen Sondertarif, da HT und NT.

Die neuen Verordnungen beziehen sich allerdings auf Tarifkunden, die alten AVB\'s sollten weiterhin gültig sein.

Vermutlich will der Versorger aber die StromGVV als neue AVB\'s in den Vertrag einbeziehen.

Gegen die Preiserhöhungen können Sie Widerspruch nach § 315 BGB (Kürzen der Abschläge, eigene Rechnung erstellen, u.s.w.) einlegen, sofern ein einseitiges Preisbestimmungsrecht durch den Versorger existiert.

msc:
@Cremer: Danke für die schnelle Antwort. Nach einigem Suchen in den Unterlagen habe ich die Ankündigung der Preiserhöhung vom Oktober 2006 dann doch noch gefunden. Daher nehme ich mal an, dass ich diesbezüglich wegen Fristablauf nichts mehr machen kann. Meine Fragen oben habe ich entsprechend modifiziert.

elmex:
Sofern Sie nicht grundversorgt sind, also einen sogenannten Sondervertrag abgeschlossen haben, besteht keine Notwendigkeit eines neuen Vertragsabschlusses. Die Versorgungsunternehmen sind auch nicht dazu gezwungen, da die Bestimmungen der Strom- und GasGVV lediglich für die Grundversorgung gelten. Sie sind aber völlig belanglos für Sondervertragskunden. Man versucht Sie, durch einen neuen Vertragsabschluss auf eine sehr viel teuere weil neue Preisbasis zu heben.

Einfach erst mal nicht nicht reagieren...

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