Hallo,
wir erhielten in der letzten Woche ein Schreiben von Gelsenwasser, in dem nun die noch offenen Beträge aus den gekürzten Jahresrechnungen der Jahre 2004 - 2006 eingefordert werden. Es ist allem Anschein nach keine wirkliche Mahnung. Hier beruft sich Gelsenwasser auf ein Urteil des BGH vom 13.07.2007. Eine Pressemitteilung des BGH wurde beigelegt.
Meiner Meinung nach werden hier nicht alle Aspekte berücksichtigt:
- grundsätzliche Billigkeit der Gaspreise
- Billigkeit der Ölpreisbindung
- wurden auch Senkungen beim Bezugspreis an die Kunden weitergegeben?
Wie sollten wir uns als Reaktion auf dieses Schreiben verhalten? Ich habe allen Gaspreiserhöhungen seit 2004 mit den Musterschreiben vom Bund der Energieverbraucher widersprochen.
Gibt es eine Aufstellung über die Gaspreisentwicklung bei Gelsenwasser in den letzten Jahre im Bezug zu den Ölpreisveränderungen? Das wäre mal interessant, denn diese Kurven müssten ja eigentlich fast parallel verlaufen, wenn Gelsenwasser - wie geschrieben - nur höhere Bezugspreise weitergegeben hat. Ich vermute allerdings, dass \"vergessen\" wurde, gesunkene Bezugspreise zu berücksichtigen.
Gruß
Jürgen Markert