Hallo zusammen,
ja, auch ich habe eine Korrektur der Jahresabrechnung 2006 bekommen. Bei mir wurde die geleistete aber nicht verbuchte Zahlung im August 2006 nun mit einer Zahlung im August 2007 wiedergegeben, die ich nicht geleistet habe. Vermutlich können die in Ihrem Abrechnungssystem nachträglich auf alte Jahre keine Monatsbuchungen mehr vornehmen. Das jetzt ausgewiesene Guthaben (auf Basis der neuen Preise) soll mir sogar überwiesen werden....
Das viel höhere Guthaben, auf Basis der von mir akzeptieren Preise habe ich natürlich nicht erhalten.
Ich werde dies jetzt mit den künftigen Abschlagsbeträgen verrechnen so wie ich es der ESB mitgeteilt hatte. Eine Reaktion kam diesbezüglich nicht.
Habe nun gegen die geänderte Jahresabrechnung noch mal den gleichen Widerspruch eingelegt und die Verrechnung meines Guthabens nochmal angekündigt.
Eine neue Fassung der GasGVV (aufgrund eines redaktionellen Fehlers) bekam ich natürlich auch nicht. Habe diese nochmals angefordert.
Mit dem Verweis auf die nun eindeutige Rechtslage sollte ich Verständnis haben, dass die ESB keinen Bedarf sieht weitere Diskussionen über die Richtigkeit \"dieses\" Urteils zu führen. Sie stellen sich selbstverständlich einer gerichtlichen Überprüfung ihrer Preise. Es laufen bereits einzelne Musterprozesse über deren Fortgang die Presse kommunizieren würde.
Und dann der Hinweis, daß im Fall der Nichtbegleichung der noch offenen Rechnungen zu gegebener Zeit der Rechtsweg bestritten würde und auf
die damit verbundenen Mehrkosten für mich wird hingewiesen.
Also nach wie vor nichts neues...