@Tomas
Das Schreiben, allerdings mit Anschrift und ordentlicher Anrede wie auch Zahlbetrag haben heute wohl tausende E.ON- Kunden bekommen.
Die meisten sind jedoch Kunden in Sonderabkommen und das noch gar nicht im Wortlaut vorliegende BGH- Urteil für Tarifkunden trifft für diesen Sachverhalt gar keine Aussagen.
Antworten würde ich nicht. Man kann den Kollegen natürlich auch massenweise etwas texten und das dann an die Faxnummer des Vorstandsvorsitzenden absetzen oder per Post an den Vorstand richten.
Ich würde an Ihrer Stelle das Schreiben nicht in die Rundablage tun, sondern als Rarität und einmaliges Zeugnis der technischen Überlegenheit des Konzerns aufheben.
