Energiepreis-Protest > SWiFT energy - Stadtwerke Frankenthal
Wenn §315 nicht greift....
bassisten:
@evi
Herr Cremer hat recht - das sind die Stadtwerke Frankenthal, die mehr als nur Energie und Wasser liefern, wie Sie sehen. Danke für den Thread, jetzt weiß ich, wo ich hingehöre :)
@ cremer
vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich habe mir ein paar Urteile und News zum Leistungsbestimmungsrecht durchgelesen. Wie aber ist dieses Recht im Vertrag formuliert? Ist es der Verweis auf die Änderung der Preise unter bestimmten Voraussetzungen? Dann wäre dies in meinem Fall in die Verträge eingebunden.
Zur Einbindung der GVV: mit der diesjährigen Abechnung im Juli kam ein Hinweis auf geänderte Bedingungen für Sonderverträge. Dort ist dann zu lesen: Zitat " Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen der StromGVV...sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke. Die StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrage. "
Auf der Rückseite des Rechnungs- und Gebührenbescheids steht: Zitat " Rechtsgrundlagen zur Erhebung der Energie- und Wasserentgelte sind die Bedingungen der Strom GVV und GasGVV, der NAV und NDAV, der AVBFernwäremV, der AVB WasserV und der Wassersatzung...sowie ggfls. abgeschlossene Sonderverinbarungen. Mit dem Abschluß des Versorgungsvertrages... erkennt der Kunde diese Rechtsgrundlagen an. " Ist dies eine wirksame Einbindung?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im voraus!
superhaase:
@bassisten:
Wahrscheinlich sind die Preisänderungsklauseln in Deinem Vertrag unwirksam.
Du musst dann nur den anfangs vereinbarten Preis zahlen.
Das ist hier im Forum schon ausführlich diskutiert worden.
Bitte danach suchen!
Wie nun Dein Vertrag genau zu interpretieren ist, kann (darf) Dir hier keiner sagen, selbst wenn Du den kompletten Vertragstext hier reinstellst.
Wenn Du sichergehen willst, alles richtig zu machen, dann nimm den Schutzbrief vom Bund der Energieverraucher in Anspruch und geh damit zum Anwalt. Das kostet nicht viel im Vergleich zu den damit verbundenen \"Einsparungen\" - und Du bist mit Deinem Widerspruch auf einer solideren Basis.
ciao,
sh
Cremer:
@bassisten,
es istja toll:
eine komplette Rund-um-Versorgung mit Verordnungen, AVB\'s auf der Rückseite. :P
Mann kann da nur gratulieren :D :D :D
Vielleicht auch noch ein bischen mehr?? Wo bleibt das Abwasser :D :D :D
Wirksanm eingebunden ist nur, wenn die Vertragsänderungen durch Sie anerkannt werden.
bassisten:
@ sh:
danke. Das ist ein guter Tip mit dem Schutzbrief. Bisher gab es zwar noch keine Konsequenzen, aber das muß ja nicht so bleiben...
Ich werde auch noch weiter im Forum stöbern und fleißig lesen - und halte Euch dann auf dem Laufenden über die Frankenthaler Front =)
@ cremer:
ja - wir sind halt sehr gründlich hier in der Pfalz.
Jezt weiß ich Bescheid, was von diesen Klauseln wirksam ist und was nicht. Herzlichen Dank!
Einen schönen Abend wünscht
Bassisten
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