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Sofort volle Haftpflichtversicherung für die deutschen Atomkraftwerke!

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ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Fidel

--- Zitat ---Wollen wir alle über unsere Energiekosten den hohen Beitrag für eine solche Versicherung zahlen?
--- Ende Zitat ---
Im Falle eine GAUs müssten wir jedenfalls alle zahlen. Oder wollen Sie die Kosten für die Evakuierung und die Behandlung der Strahlenopfer ausschließlich bei den Betroffenen erheben?

--- Ende Zitat ---
Nein. Der Beitrag für eine Versicherung ist jedoch immer höher als der Erwartungswert.
Ergibt nun das Produkt aus Schadenshöhe (5 Bn Euro) und Eintrittswahrscheinlichkeit (z.B. 1/100 Jahre) einen Erwartungswert von 50 Mio Euro, so dürfen wir alle jährlich - so circa - 100. Mio Euro zusätzlich abdrücken.


--- Zitat ---Original von Fidel

--- Zitat ---Die Folgen einer Katastrophe muss sowieso jeder einzelne Betroffene tragen.
--- Ende Zitat ---
Pardon, aber da kann ich Ihnen nicht ganz folgen. Es gibt hier ganz klar einen Verursacher, der haftbar zu machen wäre.
Aus welchem Grunde \"muss\" hier jeder Betroffene die Folgen tragen?

--- Ende Zitat ---
Damit meinte ich nicht primär die finanziellen Verluste, sondern die nicht bezahlbaren Schäden, wie einen Verlust an Gesundheit (Verstrahlung) oder Angehörigen (Todesopfer) sowie ggf. Arbeitsplatzverlust (Region unbewohnbar).


--- Zitat ---Original von Fidel

--- Zitat ---Ich finde es grundsätzlich immer besser, keine (Haftungs)Ansprüche zu haben als diese in Anspruch nehmen bzw. durchsetzen zu müssen.

--- Ende Zitat ---
Fein, wenn Sie nie in diese Situation gelangen, Ansprüche gegenüber Dritten zu haben und durchsetzen zu müssen.

--- Ende Zitat ---
Meine Rede. Daher bringt es mehr, Geld in eine effektive Überwachung als in eine Versicherung zu stecken.

Gruss,
ESG-Rebell.

RR-E-ft:
@Cremer



--- Zitat ---Original von Cremer


der Aufruf für eine Haftpflichtversicherung für die deutschen Atomkraftwerke ist totaler Unfug und zeugt, das das politische Sommerloch gefüllt werden muss.

Die vier Altpolitiker können es nicht assen und müssen sich mal wieder profilieren, damit sie nicht ganz von der Bühne verschwinden.

Ein möglicher Unfall in dieser Größenordnung wird schon alleine daraus schon durch die Staatsanwaltschaft behandelt werden (siehe z.B. ICE-Unglück). Daraus ergibt sich nach Abschluss eine Entscheidung und damit eine Haftung.

Die Kostenforderungen werden sodann die EVU aus eigener Tasche zu leisten haben.

--- Ende Zitat ---



Der Aufruf und die entsprechende Website sind nicht taufrisch, worauf Netznutzer schon zutreffend hingewiesen hatte.

Mit einem aktuellen Sommerloch hat das rein gar nichts zu tun.
Der Aufruf stammt wohl noch aus der Zeit vor der Novellierung des Atomgesetzes.

Im Übrigen ist für bestimmte Fälle eine Haftungsobergrenze in Höhe von 2,5 Mrd EUR vorgesehen, vgl. §§ 31 iVm. § 34 AtG. Für diese Haftungsobergrenze muss vom Anlagenbetreiber  eine Deckungsvorsorge nachgewiesen werden, die auch in Form einer Haftpflichtversicherung erbracht werden kann, vgl. §§ 13, 14 AtG.

Möglicherweise können Sie es selbst nicht lassen und wollen sich mit Ihrem Beitrag nur profilieren. Möglicherweise füllen Sie damit ein eigenes Sommerloch.  ;)

Womöglich haben Sie dieses Problem schon selbst erkannt:


--- Zitat ---Original von Cremer


Wichtig ist anscheinend auch, dass schnell Meldungen auf Online-Seiten .... gesetzt werden. Diese sind dann so grottenschlecht, dass die Sätze keinen Sinn ergeben. Hauptsache schnell mal eine Meldung raus, ob sie stimmt oder nicht


--- Ende Zitat ---

Daran sollten Sie sich ggf. selbst messen. ;)

Grober Unfug ist es, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Haftungsansprüche begründen und eine unbegrenzte Haftung der Anlagenbetreiber ohne weitergehende Vorsorge ausreichen könnte.

Was nutzt die unbegrenze Haftung, wenn keine Haftungsmasse der Betreibergesellschaft vorhanden ist?

Bei einer Betreibergesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG ist persönlich voll haftender Gesellschafter (Komplementär) der Kommanditgesellschaft eine GmbH.  Deren Haftung wiederum ist - wie der Name GmbH schon sagt- beschränkt. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Einlagen, die in der Regel bereits voll erbracht sind, also regelmäßig den Gläubigern der Kommanditgesellschaft persönlich gar nicht mehr.

Betreibergesellschaft und Komplementär -GmbH melden im Falle eines Falles Insolvenz an.

Geschädigte können als Gläubiger dabei ihre Forderungen zur Tabelle anmelden, wenn überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.  Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens könnte allein deshalb abgewiesen werden, weil schon keine ausreichende Masse vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst abzudecken.

Und dann?

Was sind die deshalb  nicht durchsetzbaren Schadensersatzansprüche der Geschädigten dann wert?

Der größte Wert einer Betreibergesellschaft ist möglicherweise das Anlagevermögen an dem Kernkraftwerk selbst, liquide Mittel sind hingegen nur insoweit vorhanden, wie sie für den laufenden  Betrieb der Anlage gerade benötigt werden.

Das Anlagevermögen lässt sich jedoch im Falle eines Falles schlecht liquidieren.

Oder sollen die Anlagen bzw. deren Überreste (an wen?) zwangsversteigert werden, um aus dem Versteigerungserlös die unbegrenzen Haftungsansprüche der Betroffenen zu befriedigen?

Sie sind mit Ihren Beiträgen manchmal ganz schön komisch unterwegs. ;)

Möglicherweise bewirkt eine gewisse ideologische Verblendung eine Ignoranz für die eigentlichen Probleme. Jedenfalls war dieser Beitrag von Ihnen aus meiner Sicht totaler Unfug.

Cremer:
@Fricke,

ich vermag nicht erkennen, dass der Aufruf nicht ganz taufrisch sein soll.

RR-E-ft:
@Cremer

Das glaube ich Ihnen, dass Sie das nicht gleich erkennen konnten:

http://www.atomhaftpflicht.de/medienberichte.php3

Taufrisch ist wohl etwas anderes.

Auf der Website wird immer das aktuelle Datum angegeben. Wenn sich nichts an der Seite ändert, wird das auch noch in fünfzig Jahren der Fall sein und Sie können dann immer noch  aktuelle Stellungnahmen dazu abgeben. :D

Vielleicht vermögen Sie aber zu erkennen, dass Ihre Stellungnahme inhaltlich \"nicht ganz frisch\" ist.

Ihre Argumentation lässt m. E. jedweden Sachverstand hinsichtlich der eigentlichen Problematik vermissen. Wenn Sie auch das nicht vermögen sollten zu erkennen, dann weiß ich dazu auch nichts mehr zu sagen. ;)

Cremer:
@Fricke,

 =)logisch !!!

also auf der Seite war ich auch schon.

Ich vermag aber nicht erkennen, wann die Unterschriftenaktion gestartet wurde? Oder war das in 2000 ?

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