Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer

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Netznutzer:
Hallo,

vielleicht unter folgendem Blickwinkel: im liberalisierten Zählermarkt könntest du dir deinen Messstellenbetreiber = Zuständigen für den Zähler, Eichung usw. aussuchen. wenn z.B. die ISTA dir ein Angebot machen würde, den Messpunkt zu betreiben, würden Kosten anfallen, Ausbau des alten Zählers und Einbau den neuen. Diese wären evtl. in monatl. Pauschalen enthalten, irgendwo würden diese aber in Rechnung gestellt. Derzeit ist der Ein und Ausbau der Zähler noch nicht sozialisiert, dass stellen auch immer wieder diejenigen fest, die vom Netz getrennt werden. Die bekommen i.d.R. auch noch die Zählerausbaukosten und die anschl. Einbaukosten auf\'s Auge gedrückt. Gerade beim Gas sind diese Sachen besonders teuer, da die Versorger da nur konzessionierte Installateuer für die Wiederinbetriebnahme zulassen. Dass ich hier nur meine Meinung vertrete ist klar, aber vielleicht traut sich ja noch der ein oder andere Jurist an dein Problem ran.

Eine mögliche Lösung deines Problems könnte sich in einiger Zeit ergeben, wenn es mal ein paar mehr Gaslieferanten für HH-Kunden gibt. Bestimmt wird es den ein oder anderen dann geben, der ohne oder zum kleinen Grundpreis mit hohen kWh-Preis liefert. Der wäre dann für dich ideal. Eine bessere Antwort kenne ich auch nicht, die Fragestellung hört man jedoch recht häufig von Gasheizungsbesitzern, die das Gas nur noch als Reserveenergie benötigen.

Gruß und viel Erfolg bei deinem Versorger

NN

RR-E-ft:
@Netznutzer

Richtig ist, dass man sich grundsätzlich einen Messstellenbtreiber wählen könnte. Ein Wettbewerb ist in dem Bereich noch nicht in Sicht. Deshalb sind wohl auch die Messkosten so hoch.

Bei der Sperre muss nicht unbedingt der Zähler ausgebaut werden. Es geht auch einfacher und preisgünstiger (Plombierte Sperre).

Hier zahlt man 35 EUR für den Ausbau pro Zähler und 35 EUR für den Einbau. Bei einem Verteilnetzbetreiber eines Regionalversorgers könnten höhere Kosten anfallen als im Netzgebiet eines Stadtwerks (lange Anfahrtswege).

Die Konzessionierung der Installateure ist meines Erachtens heute nicht mehr zulässig. Durch die Konzession wurden diese Techniker immer in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis gehalten, so dass sie eher bereit waren, die Interessen des Versorgers gegen die des Kunden durchzusetzen. Und dabei sollen sie doch neutral sein.

Näheres m. E. in den Anschluss- und Netzzugangsverordnungen.

Eis:
Vielleicht gehört der Gaszähler nicht dem Energieversorger, sondern war bereits Eigentum des Vorbesitzers? Aber das ist hier sicher (noch) nicht der Fall.

Solange eine Meßeinrichtung (des Versorgers) vorhanden ist, wird die Grundgebühr dafür fällig. Dieses gilt auch dann, wenn die Meßeinrichtung gesperrt ist. Denn der Zähler befindet sich ja nach wie vor im Anschlußobjekt. (Zählermiete)

Energie wird am Netzanschluss bereit gestellt, dafür muß ebenfalls gezahlt werden. (Bereitstellungspreis)

Wenn der Endkunde keine Energie entnimmt, bezahlt er natürlich keinen Verbrauch, sondern nur die Grundbereitstellung.

Jedoch hat der Kunde die Möglichkeit zur Energieentnahme und diese Bereitstellung muß vergütet werden (Herstellung, Transport usw).

Der Ausbau einer Meßeinrichtung erfolgt nur durch konzessionierte Installateure. Denn die Gefahren von unsachgemäßer Arbeit im Gasnetz kann man sich durchaus selbst ausmalen. Die Konzession wird meines Wissens nach nur befristet erteilt und erfordert u.a. regelmäßige Schulungen und Unterweisungen.

Der Geräteausbau ist keine endgültige Lösung. Später lässt sich auch wieder ein Meßgerät installieren. Jedoch sollte man dabei beachten, daß dann die jeweils aktuellsten Technischen Anschlußbedingungen gelten und vorhandene Altanlagen aufwendig modernisiert werden müssten.

Mit welcher Begründung der Netzbetreiber die Kosten vom Zählerausbau nicht übernehmen will, ist mir bisher nicht einleuchtend. Evtl ist es \"Unwissen\" des Sachbearbeiters oder der Versuch, erstmal Kosten abzublocken wider besseren Wissens.

Bei freundlicher Anfrage wird die Rechtsabteilung des Energieversorgers die Ablehnung der Kostenübernahme  sicher etwas detaillierter begründen

Mabcom:
Hallo Eis,

die Gasuhr gehört dem Energieversorger.

Ich habe im Keller einen Gasanschlußraum, in dem der Gasanschluß durch die Wand kommt, dann dee HAE dann der Druckminderer  und dann erst eine Gasuhr für die Erdgeschosswohnung und dahinter (per T-Stück) der zweite Gaszaehler für die Obergeschoss-Wohnung.

Ich habe die Heizung aus dem Obergeschoss nun komplett entfernt, die Gasleitung auch bis zum Zähler rückbauen lassen. Lediglich der Zähler mit eingeschraubten Stopfen hing noch an der Wand und am Gasanschluß.
Die Oberwohnung wird nun über den ersten Zähler mitversorgt.

Also ist der zweite Zähler überflüssig. Da hängt nichts mehr dran.
Mich stört er aber nicht, daher habe ich dem Energieversorgungsunternehmen freundlich mitgeteilt, dass es den Zähler gerne ausbauen kann, da ich ihn nicht mehr benötige. Da ich aus diesem Zähler auch nie Gas entnommen habe (Direkt nach Hauskauf stillgelegt), kam auch nie ein Versorgungsvertrag zustande.

Ich glaube nun, es gibt keinerlei Rechtsgrundlage wer die Ausbaukosten zu übernehmen hat. Ich finde keinerlei Informationen dazu. Da der Versorger meine Recnung nicht zahlt werde ich nun ein Mahnverfahren anstreben. Es geht mir auch ums Prinzip.

Bis dahin
Marco

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