Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer

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Mabcom:
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Grundsatzfrage.
In der NDAV Gas steht in §13, Abs. 1:

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Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (Anlage), mit Ausnahme des Druckregelgerätes und der Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
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Demnach ist der Versorger für den Gaszähler verantwortlich da dieser dem Versorger gehört, richtig?
Wenn ich also den Gaszählöer nicht mehr haben möchte, da ich kein Gas benötige, wer baut den dann aus? Der Versorger will einerseits Bereitstellungsgebühr, wenn ich den Gaszähler behalte, andererseits den Zähler nicht selbst ausbauen lassen.
Ich habe den Zähler nun von einem Installateur ausbauen lassen und die Rechnung an den Versorger geschickt. Postwendend schreibt er nun, dass lt. NDAV Gas §13 Abs.1 ich für die Kosten aufkommen muß.
Ich finde die Verordung da sehr schwammig.

Gibts denn keine definitive Aussage per Gesetz?

Marco

e-Stromer:
hi, Mabcom

ich verstehe das so, dass der Anschlussnehmer der Vermieter, bzw. der Eigentümer eines Anwesens ist (welcher an Dritte zur Nutzung überlässt - einem Mieter z.B.)

Wenn ich kein Gas brauche, folglich auch keins entnehme, dann würde ich dies dem Versorger mitteilen, bzw. einen bestehenden Vertrag kündigen, so dass ich auch keine Bereitsstellungsgebühr bezahlen muss.

Wozu aber muss dazu der Zähler ausgebaut werden? Der nimmt doch kaum Platz weg...

Und wo befindet sich jetzt der Gaszähler?

... bin kein Jurist - bitte deshalb um Berichtigung...

Gruß e-Stromer

Mabcom:
Hi e-Stromer,

der Anschlussnehmer ist meiner Meinung nach der Kunde des Versorgungsunternehmens. Also ich.

Unser Versorgungsunternehmen pocht darauf, dass ich eine sogenannte \"Bereitstellungsgebühr\" zahlen muß, wenn ich einen Gasanschluß \"verfügbar\" installiert habe.
Konkret ist es so, das ich ein Haus mit bestehendem Gasanschluß (und demnach mit bestehender Gasuhr) gekauft habe, jedoch kein Gas mehr nutze. Daher benötige ich den Anschluß nicht mehr. Ein abmelden genügt dem Versorger nicht, er möchte \"seine\" Gasuhr wieder haben, wenn ich die Bereitstellungsgebühr nicht zahle.
Nun habe ich ihm halt mitgeteilt er kann \"seine\" Uhr gerne ausbauen. Darauf lies er sich nicht ein. Er pocht  nun auf NDAV, welches mir aber sagt, er müsse für die Messeinrichtung aufkommen, also auch für deren Ausbau!?!

Konfus...

Marco

Netznutzer:
Hi,
Anschlussnehmer ist derjenige, der den aktuellen Netzanschlussvertrag hat, also i.d.R. der Eigentümer eines Objektes. Anschlussnutzer ist derjenige, der den Versorgungsvertrag schliesst, den Anschluss \"benutzt\". In deinem Falle bist du als Bewohner und Eigentümer beides. Wenn du einen Gaszähler vor Ort installiert hast, fällt der Grundpreis an, unabhängig davon, ob Gas entnommen wird. Sofern du den Gaslieferungsvertrag kündigst stellt sich die Frage nach dem Zähler. Salopp, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Das war bei der Installation so und wird auch bei der Deinstallation so sein. Ferner stellt sich dann noch die Frage, ob der Netzanschlussvertrag gekündigt wird, und die gesamte Anlage abgerüstet wird. Sie könnte schliesslich woanders eingebaut werden.


Gruß
NN

Mabcom:
Hallo Netznutzer,

vielen Dank für Deine Antwort.
Leider hat diese für mich keine Aussagekraft, sondern stellt nur eine Meinung dar.
Ich sehe keine Rechtsgrundlage, dass ich den Ausbau des Versorgereigentums (hier der Zähler) bezahlen soll.

Oder?

Marco

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