Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rheingas droht mit Gericht  (Gelesen 6691 mal)

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Offline REKLOV

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Rheingas droht mit Gericht
« am: 19. August 2007, 15:29:45 »
ACHTUNG RHEINGAS DROHT MIT GERICHT

Rheingas droht mir wegen meines Einspruches gegen diverse Preiserhöhungen aus der Vergangenheit mit einem Gerichtsverfahren.
Man wird seine Kalkulationen nicht offfenlegen und eine Preisanpassung
nach Index des stat. Bundesamtes wäre ja wohl korrekt.
Ich soll bis Ende August unterschreiben...Hat jemand da Erfahrung ?

Offline ktown

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Rheingas droht mit Gericht
« Antwort #1 am: 19. August 2007, 17:14:41 »
Letztlich müßen sie entscheiden ob sie den Weg weiter gehen wollen oder nicht.Keiner weiß wie sie bisher gegen Rheingas argumentiert haben. Für diese Fragen müßten sie einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens konsultieren. Jedoch hat, aus Gerichtsurteilen der Vergangenheit gesehen, der Versorger gegenüber dem Gericht schlechte Karten, wenn er im Vorfeld eine Offenlegung verweigert.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Cremer

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Rheingas droht mit Gericht
« Antwort #2 am: 19. August 2007, 19:48:09 »
@REKLOV

mal erst hier ausreichend lesen bitte
War schon mehrfach hier Thema gewesen.

http://www.energiepreise-runter.de/

auch wenn gekündigt wird, darf die Versorgung nicht eingestellt werden.

Eine Drohung mit Klage ist Nötigung und kann zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.

Widerspricht dem Schikaneverbot § 226 und Treu und Glauben § 246.

So schnell werden die Versorger auch nicht klagen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline superhaase

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Rheingas droht mit Gericht
« Antwort #3 am: 20. August 2007, 08:19:04 »
Zitat
Original von Cremer
Eine Drohung mit Klage ist Nötigung und kann zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.
Und was ist dann eine Klage?
Eine Vergewaltigung?

Das ist doch Unsinn.
Der Versorger hat selbstverständlich das Recht, seine vermeintlichen Ansprüche in einer Zahlungsklage durchzusetzn - oder es zu versuchen.
Das kann er dem Kunden auch ankündigen (androhen).

Wer den Energiepreisforderungen widerspricht und die Zahlungen kürzt, darf vor einem Gerichtsverfahren keine Angst haben.
Das ist ja unter anderem das eigentliche Ziel des Verhaltens.

Ob der Versorger wirklich klagt, und ob er in einem solchen Fall wirklich die Kalkulationsoffenlegung verweigert und somit seine Chance auf Klageerfolg praktisch verspielt, ist fraglich.

Wie ktown schon sagte: Es hängt auch sehr viel vom bisherigen und weiteren Verhalten des Kunden, hier also REKLOV, ab.
Wenn man selbst zu unsicher ist und sich eine Beurteilung der Situation nicht zutraut, dann hilft nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, der in Sachen Energierecht und Unbilligkeitseinwand sachkundig ist.
Ein solcher ist nicht überall leicht zu finden. Lieber schon mal Rechtzeitig mit dem Suchen anfangen... ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline bjo

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Rheingas droht mit Gericht
« Antwort #4 am: 20. August 2007, 08:46:16 »
Zitat
Original von superhaase
Zitat
Original von Cremer
Eine Drohung mit Klage ist Nötigung und kann zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.
Und was ist dann eine Klage?
ciao,
sh


kommt es da nicht auf den Wortlaut an?

wer wohlwissend das er die Versorgung nicht einstellen darf und trotzdem damit droht nötigt!
wer jeden Monat wenn man denn hingehen würde Abschlagsänderungen durchführt und diese bei der Einzugsermächtigung berücksichtigt. Dieses
bei Wiederspruchskunden aber nicht macht schikaniert!

Offline RR-E-ft

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Rheingas droht mit Gericht
« Antwort #5 am: 20. August 2007, 11:42:56 »
@Cremer

In einem freien Land wie dem unseren darf jeder klagen, wie er lustig ist.
Erst recht darf jeder eine Klage in Aussicht stellen, so oft es ihm gefällt.

Ob eine solche Klage dann tatsächlich erhoben wird und ob sie im Falle ihrer Erhebung Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.

Offline superhaase

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Rheingas droht mit Gericht
« Antwort #6 am: 20. August 2007, 11:48:39 »
Zitat
Original von bjo
wer wohlwissend das er die Versorgung nicht einstellen darf und trotzdem damit droht nötigt!
wer jeden Monat wenn man denn hingehen würde Abschlagsänderungen durchführt und diese bei der Einzugsermächtigung berücksichtigt. Dieses
bei Wiederspruchskunden aber nicht macht schikaniert!
ich verstehe kein Wort.....
8) solar power rules

Offline Cremer

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Rheingas droht mit Gericht
« Antwort #7 am: 20. August 2007, 18:46:58 »
@superhaase,

Zitat
Der Versorger hat selbstverständlich das Recht, seine vermeintlichen Ansprüche in einer Zahlungsklage durchzusetzn - oder es zu versuchen.
Das kann er dem Kunden auch ankündigen (androhen).

Auch richtig.

Es kommt aber in erster Linie auf das Wie drauf an.

Wie erfolgt die Androhung

@Fricke,

natürlich kann da jeder androhen, keine Frage.

Bei uns laufen mehrere Anzeigen gegen die Stadtwerke wegen Nötigung.

Ob und wie die ausgehen, ist eine andere Sache.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Rheingas droht mit Gericht
« Antwort #8 am: 20. August 2007, 18:52:21 »
@Cremer

Manches erscheint etwas überambitioniert.

Es kommt nicht darauf an, wie eine Klageerhebung in Aussicht gestellt wird. Das ist schlicht völlig egal.

Dass hingegen eine falsche Verdächtigung und üble Nachrede strafrechtliche Relevanz haben können, ist hinlänglich bekannt.

So manches Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft damit eingestellt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigenerstatter eingeleitet wird. :rolleyes:

Offline bjo

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Rheingas droht mit Gericht
« Antwort #9 am: 20. August 2007, 19:33:30 »
wenn mir mein Versorger schreiben würde

\"wenn Sie nicht zahlen verklagen wir Sie\" ist das für mich eine Drohung!

in einem Geschäftsbrief heißt so etwas im allgemeinen,
\"im Falle der Nichterfüllung unserer genannten Forderungen behalten wir uns den Rechtsweg vor!\"
--------------------
mein Versorger hat sofort nach eintreffen des BGB Einspruchschreiben die bestehende Einzugsermächtigung seinerseits gekündigt!
Er ist auch nicht bereit eine geänderte Einzugsermächtigung wieder aufzunehmen.

Als normaler Kunde, könnte ich jeden Monat die Abschläge anpassen lassen und
die Einzugermächtigung würde automatisch angepaßt!

das nenn ich Schikane!

 

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