Energiepreis-Protest > DEW21 - Dortmunder Energie und Wasserversorgung

DEW21: Muss ich jetzt zahlen?

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Woledo:
Hallo!

Ich habe seit 2004 gegen alle Gaspreiserhöhungen der Dortmunder DEW21 Widerspruch eingelegt und seitdem auch weiterhin nur die alten Preise bezahlt. Bei meinem Widersprüchen habe ich jeweils darauf gepocht, dass zunächst die Billigkeit der (jeweiligen) Gaspreiserhöhung nachgewiesen werden solle. DEW21 hat dies unter Verweis auf anhängige Klagen zunächst hingenommen und offene Forderungen bis zum Abschluss der Klagen zurückgestellt.

Bezug nehmend auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007 bin ich nunmehr aber erneut zur Zahlung der noch offen stehenden Restsumme aufgefordert worden.

DEW21 hat dieser Forderung die Kopie des Gutachtens eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers beigelegt, der zu entnehmen ist, dass man seit 2004 noch nicht einmal die tatsächlich angefallenen Bezugspreissteigerungen vollständig an den Kunden weitergegeben habe.

Muss ich das jetzt abschließend akzeptieren - oder habe ich noch eine Möglichkeit, gegen den seit 2004 eklatant gestiegenen Gaspreis von DEW21 vorzugehen?

Ach so; und noch eine Frage:
Hat der \"Grundpreis\" eigentlich etwas mit Bezugskosten zu tun?

Über Antworten würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus!

Cremer:
@Woledo,

blättern Sie mal einwenig hier auf den Seiten von Energienetz

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600&st_id=600&content_news_detail=4810&back_cont_id=600

Der Versorger legt Ihnen eigene Gefälligkeitsgutachten vor.

Die könne Sie ruhig in die Zentralablage (Papierkorb) abwerfen.

Woledo:
Hallo Herr Cremer,

zwar teile ich Ihre Vermutung, dass das von der DEW21 vorgelegte Gutachten tatsächlich nicht neutral ist - gleichwohl fehlen mir für eine dahingehende Behauptung aktuell die notwendigen Beweise.  ;)

Meinen Sie, dass ich einer Klage von DEW21 getrost entgegen sehen soll, da das zuständige Gericht anschließend selbst ein neuerliches Gutachten in Auftrag geben wird?

Cremer:
@Woledo,

abwarten, ich glaube nicht, dass da eine Klage angestrengt wird

RR-E-ft:
@Woledo

Grundpreise haben nichts mit Bezugskostensteigerungen zu tun.

So ein Parteigutachten ist nie neutral.

Das braucht man nicht beweisen.

Das Gericht ist also gehalten, nach entsprechendem Bestreiten des Kunden und dem notwendigen Vortrag des Versorgers  selbst ein Gutachten einzuholen.
 
Bei den WP- Bescheinigungen (Testatvermerk fehlt regelmäßig) ist bisher noch keine untergekommen, die nachvollziehbar gewesen wäre.

Daran denken, dass gestiegenen Bezugskosten laut Mitteilungen der Bundesnetzagentur  immer auch gesunkene Netzkosten gegengerechnet werden müssen.

Also rügen, dass der Inhalt der Bescheinigung nicht nachvollziehbar und prüffähig ist.


Man sollte vorsorglich auch auch den Gesamtpreis als unbillig rügen.

Nicht vergessen, ob man vielleicht ein Sonderabkommen hat und es deshalb nicht auf die Billigkeit, sondern auf die wirksame Einbeziehung (§ 305 BGB) auf die Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in den AGB nach dem Transperanzgebot (§ 307 BGB) ankommt.

Es ist wohl Zeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
Das sollte man eigentlich schon von Anfang an tun.

@Cremer

Darauf, was Sie glauben, kommt es nicht an.  ;)

Wenn die Versorger denken, sie seien nun auf der sicheren Seite, werden sie auch klagen. Wenn die Versorger denken, dass sie auf der sicheren Seite seien, heißt das aber noch nicht, dass sie auch wirklich auf der sicheren Seite sind (vgl. etwa Urteil LG Duisburg v. 10.05.2007).

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