Hallo ManfredD,
gehöre auch zu denen, die einwenig gegen die Gaspreiserhöhungen der Pfalgas GmbH rebellieren.
Bin im Landkreis Südwestpfalz zu Hause.
Mit Datum vom 30.07.2007 erhielt meine Firma und ich privat ebenfalls von der RA-Kanzlei Linn & Kollegen ein Schreiben mit dem gleichen Inhalt wir in deinem Schreiben.
Lediglich die ausstehenden Euro-Beträge sind anders.
Ich, privat und mit der Firma legen seit Januar 2006 Einspruch ein, und habe auch die seit dieser Zeit eingetroffenen Jahresrechnungen immer auf den Gaspreisstand vom 01.10.2005 - 0,040200Euro/kwh gekürzt.
Alle Schreiben wie Du sie erhalten hast einschl. den Testaten von PwC vom 21. April, 12. Juli und 17. Oktober 2005 sind auf meinem Tisch gelandet.
Ich habe auch grundsätzlich auf jedes Schreiben der Pfalzgas entsprechend geantwortet. Auch den jeweiligen Gaspreiserhöhungen wurde widersprochen.
Nun würde mich interessieren, da Dein Schreiben von der RA-Kanzlei \"älter\" ist, ob die Frist schon abgelaufen ist und wie die Reaktion seitens der Pfalzgas ist.
Vor allem weis ich noch nicht so genau wie ich jetzt reagieren soll ?
Soll man sich vielleicht mit einem Anwalt zusammentun ?
In Bezug auf die Verbraucherzentralen allgemein, muß ich sagen ist man in dem jetzigen Zustand, bzw. nach der Urteilsverkündung des BGH ziemlich alleine auf weiter Flur.
Vor dem Urteil wurde man vollgeschmissen mit Musterbriefen jeglicher Art,
.......Verbraucher wehre dich.....
.........und jetzt kann man auf keiner Internetseite nachlesen wie man sich verhalten soll, bzw. was seitens des Verbraucherschutzes hier getan wird.
Allgemein: was kann man nun tun ? Zahlen oder Kämpfen
??