Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

Kürzung Jahresendabrechnung

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GZ:
Bei mir ist es ähnlich. Ich habe allerdings erst am 31.1.2005 widersprochen und für den neuen Abschlag gleich die aktuellen Verbrauchszahlen verwendet (+2% versteht sich).

Zum einen versucht E.ON WW nun bei mir den Trick, dass ich erst voll zahlen und anschließend klagen müsse, zum anderen hat das EVU trotz widerrufener Einzugsermächtigung am 10.2. abgebucht.
Mein Schreiben sei \"leider erst eingegangen bzw. bearbeitet worden, nachdem das Abbuchungsverfahren für die Jahresrechnung 2004 bereits angelaufen war\".

Ich hatte natürlich mittlerweile den gekürzten Betrag selbst überwiesen.

Kann ich dem EVU eine Frist von 7 Werktagen zur freiwilligen Rückbuchung setzen und andernfalls die Lastschrift durch die Bank rückbuchen lassen?

E.ON WW versucht mir außerdem einzureden, dass nur sie die Abschläge anpassen dürften und ich schon gar nicht nur wg. Billigkeits-Einwand. Ich hoffe, das ist nur ein Trick, oder?

Danke für jede Unterstützung

MfG
Gunther Zagatta

RR-E-ft:
@GZ

Sie können den zuviel geleisteten Betrag auch gleich selbst rückbelasten.

Auch die Abschläge stehen nicht im völligen Belieben der Versorger. Diese müssen gerechtfertigt sein. Andernfalls wäre zu besorgen, dass die Versorger die Abschläge immer zu hoch bemessen und sich dadurch eine unentgeltliche Fremdfinanzierung besorgen.

Mit dem Vorgehen von  E.on Westfalen Weser hat die Paderborner Bürgerinitiative Gaspreise-runter-owl viele Erfahrungen.

Setzen Sie sich ggf. mit dieser in Verbindung. Den Link finden Sie auf der Seite.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

GZ:
Werde ich tun!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen aus Paderborn

Gunther Zagatta

mauszuhaus:
Hallo Herr Fricke,
danke vielmals für den präzisen Ratschlag  :D
werde mich im Sommer danach richten.
Mal sehen, was noch so für Fragen auftauchen. Ich finde es echt gut, dass es so kompetente Ansprechpartner gibt!
Gruß
Ralf Maus

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