Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

Kürzung Jahresendabrechnung

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Neogaja:
Hallo zusammen,

ich habe mir die Fragen und Antworten auf http://www.energienetz.de zu §315 durchgelesen, konnte aber zu meinem Problem dort keine richtige Antwort finden. Im Forum unter http://www.gaspreise-runter-owl.de riet der Moderator mir, mein Problem hier noch einmal zu schildern. Ich habe auch in diesem Forum nichts zu meinem Problem gefunden, vielleicht habe ich aber auch falsch gesucht bzw. etwas übersehen.

Die Gaspreise von EON WW wurden zum 01.10.2004 erhöht. Ich habe, wie viele andere auch, aber erst später unter Hinweis auf §315 widersprochen (im Dezember 2004). Kann ich für die Kürzung der Jahresendabrechnung  2004 die Monate Oktober bis Dezember mit den alten Preisen verrechnen oder darf ich nur Dezember nach alten Preisen verrechnen und muss für Oktober und November die neuen Preise hinnehmen, da ich ja erst im Dezember widersprochen habe? Für Oktober und November habe ich die erhöhten Abschläge per Bankeinzug gezahlt. Ab Dezember habe ich die Abschläge nach den alten Preisen berechnet plus 2 % Sicherheitsaufschlag und überweise fortan selbst.


MfG
Björn Künsting

RR-E-ft:
Wenn nach der Jahresverbrauchsabrechnung ein genügend hoher Betrag offen ist, können Sie die Jahresverbrauchsabrechnung auch bis in den Oktober zurück kürzen, d. h. auf die JVA nur den Betrag leisten, der sich dabei unter Zugrundelegung der alten Preise (ggf. zzgl. Sicherheitsaufschlag) ergibt.

Kürzen kann man jedoch nur, wenn es auch etwas zu kürzen gibt.

Bei einem Guthaben in der JVA, weil Sie bisher etwa die wegen der Preiserhöhungen entsprechend  erhöhten Abschläge vollständig geleistet hatten, kann man schlecht etwas kürzen.

In einem solchen Fall wäre man wegen der Überzahlungen auf einen Rückforderungsprozess verwiesen.

Sie sollten Ihren Versorger dann schriftlich unter Fristsetzung zur Rechnungskorrektur gem. § 21 AVBV und zur Auskehr der resultierenden  Überzahlungen und zu künftigen Reduzierung der Abschläge auffordern.

Einen Erstattungsprozess können Sie dabei bereits in Aussicht stellen.
Für diesen haben Sie jedoch grundsätzlich zwei Jahre Zeit.
Ich würde dabei erst mal das weitere Geschehen abwarten.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Neogaja:
Hallo Herr Fricke,

vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. In meiner JVA ist ein genügend hoher Betrag offen, d.h. ich werde die JVA unter Berücksichtigung der alten Preise zuzüglich 2% Sicherheitsaufschlag für Oktober bis Dezember 2004 kürzen.


MfG
Björn Künsting

mauszuhaus:
Hallo Herr Fricke,
Bei mir verhält es sich ähnlich. Deswegen freut es mich, dass ich Ihren Beitrag gefunden habe. Allerdings geht bei mir die Preiserhöhung mit einem erhöhten Verbrauch einher, daher erhöhte Vorauszahlungen. Bis zum nächsten Abrechnungstermin (Jahresende) werde ich mit Sicherheit ein Guthaben beim Gasversorger (EnBW) angehäuft haben.
Meine Frage lautet deshalb: Kann ich, z.B. in der Jahresmitte, darauf bestehen, dass die Abschlagszahlungen auf eine von mir gewünschte Höhe reduziert werden? Damit ich am Jahresende die Nachforderung entsprechend kürzen kann?
Mit freundlichem Gruß
Ralf Maus

RR-E-ft:
@mauszuhaus

Verlangen Sie von Ihrem Versorger eine Erklärung, auf welcher Prognose für den Jahresverbrauch und auf welchen Preisen die Abschläge wie beruhen und verlangen Sie hiernach soweit ggf. erforderlich eine entsprechende Anpassung entweder wegen geänderten Verbrauchsverhaltens und/oder wegen des Preises.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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