Die Stadtwerke Kreuznach versuchten heute Vormittag eine Versorgungsperre bei Gas trotz Erteilung eines Hausverbotes durchzusetzen.
Heute morgen klingelte ein Sperrunternehmen, nicht die Stadtwerke selbst, an der Haustür des Mitglied S. der BIFEP.
Der Sperrer marschierte mit dem Sperrbeleg Nr. 10636 vom 10.7.07 unverzüglich in den Keller, konnte allerdings durch S. aufgehalten und in die 1. Etage gebeten werden.
Nach Schilderung der Tatsachen, unter anderem, dass seit dem 9.1.2007 ein Hausverbot den Stadtwerken erteilt wurde, ferner, dass eine Schutzschrift hinterlegt ist, war es dem Sprrausführenden zu heiß und er zog unverrichteter Dinge wieder ab.
Das Mitglied wird seit längerem mit Strom von einem anderen Unternehemn beliefert.
Forderungen aus der Sparte Strom wurden mit der Sparte Gas, trotz schriftlichem Widerspruch und Verbot aufgerechnet und deshalb sollte eine Sperre bei Gas durchgeführt werden.
Heute Mittag ist unser Mitglied S. bei einem Fachanwalt für Energierecht.
Das Mitglied S. wird ferner Strafantrag wegen Anstiftung zum Hausfriedensbruch und versuchter Nötigung gegen die Stadtwerke Kreuznach, vertreten durch Geschäftsführer Canis und der Sachbearbeiterin Frau H. stellen.
Selbst durch einen E-mailverkehr mit der Sachbearbeiterin H. der Stadtwerke gestern mit Hinweis auf das bereits erteilte Hausverbot, hielt die Stadtwerke nicht davon ab, dies durchsetzen zu wollen.
\"Es wäre alles so mit der Geschäftsleitung abgesprochen\"