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Autor Thema: Gassperre trotz Hausverbot erfolgt  (Gelesen 5981 mal)

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Offline Cremer

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Gassperre trotz Hausverbot erfolgt
« am: 10. Juli 2007, 13:43:32 »
Die Stadtwerke Kreuznach versuchten heute Vormittag eine Versorgungsperre bei Gas trotz Erteilung eines Hausverbotes durchzusetzen.

Heute morgen klingelte ein Sperrunternehmen, nicht die Stadtwerke selbst, an der Haustür des Mitglied S. der BIFEP.

Der Sperrer marschierte mit dem Sperrbeleg Nr. 10636 vom 10.7.07 unverzüglich in den Keller, konnte allerdings durch S. aufgehalten und in die 1. Etage gebeten werden.

Nach Schilderung der Tatsachen, unter anderem, dass  seit dem 9.1.2007 ein Hausverbot den Stadtwerken erteilt wurde, ferner, dass eine Schutzschrift hinterlegt ist, war es dem Sprrausführenden zu heiß und er zog unverrichteter Dinge wieder ab.

Das Mitglied wird seit längerem mit Strom von einem anderen Unternehemn beliefert.

Forderungen aus der Sparte Strom wurden mit der Sparte Gas, trotz schriftlichem Widerspruch und Verbot aufgerechnet und deshalb sollte eine Sperre bei Gas durchgeführt werden.

Heute Mittag ist unser Mitglied S. bei einem Fachanwalt für Energierecht.

Das Mitglied  S. wird ferner Strafantrag wegen Anstiftung zum Hausfriedensbruch und versuchter Nötigung gegen die Stadtwerke Kreuznach, vertreten durch Geschäftsführer Canis und der Sachbearbeiterin Frau H. stellen.

Selbst durch einen  E-mailverkehr mit der Sachbearbeiterin H. der Stadtwerke gestern mit Hinweis auf das bereits erteilte Hausverbot, hielt die Stadtwerke nicht davon ab, dies durchsetzen zu wollen.

\"Es wäre alles so mit der Geschäftsleitung abgesprochen\"
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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Gassperre trotz Hausverbot erfolgt
« Antwort #1 am: 27. August 2007, 19:38:59 »
Beitrag gelöscht, da Thematik durch die Zusammenlegung der beiden Postings das Wesentliche im nachfolgenden enthalten ist
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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Gassperre trotz Hausverbot erfolgt
« Antwort #2 am: 27. August 2007, 22:56:38 »
Die Stadtwerke Kreuznach verschafften sich heute gegen 17.00 Uhr Zutritt in das Mehrfamilienhaus, wo unser MItglied S. wohnt, um eine Gassperre auszuführen.

Es besteht schriftlich Hausverbot seit Januar 2007 und ist in ausreicherder Form den Stadtwerken bei mehreren Mitarbeitern bekannt

Trotzdem erschien eine Fremdfirma als Erfüllungsgehilfe und sperrte das Gas ohne die Einhaltung der dreitätigen, schriftlichen Benachrichtigungspflicht gemäß § 19 Abs.3.
Nach Rücksprache mit den beiden zuständigen Sachbearbeitern im Glaskasten (Stadtbüro) der Stadtwerke und unserem Mitglied S. erfolgte keine \"Einsicht\", im Ggenteil, die Sachbearbeiter bestätigeten und rechtfertigten sogar ihr  Handeln.

Unser Mitglied  teilte umgehend mit, es werde Strafantrag wegen des Hausfriedensbruches bei der hiesigen Staatsanwaltschaft stellen.

Aber dann:
Ca. 1 Stunde später erschien der Erfüllungsgehilfe erneut und bat um Einlass, um das Gas wieder anzustellen.
eiläufig teilte er mit, dass auf Anraten der zuständigen (externen) Rechtsanwaltkanzlei der Stadtwerke diese den Stadtwerken dringend angeraten hatten, die Versorgung wieder herzustellen.

Trotzdem wird unser Mitglied Stafantrag wegen Hausfriedensbruchs stellen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Gassperre trotz Hausverbot erfolgt
« Antwort #3 am: 28. August 2007, 02:39:56 »
@Cremer

Ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist, prüft nach entsprechender  Anzeige die Staatsanwaltschaft.

Wo Sie selbst kein Jurist sind, sollten Sie sich mit der Behauptung, der Tatbestand sei erfüllt, zurückhalten.

Dies zu prüfen und zu entscheiden, ist Sache der Staatsanwaltschaft und eines Strafrichters.

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung und in dubio pro reo.

Merken Sie sich das bitte endlich, bevor Sie noch selbst deswegen belangt werden, weil Sie hier solche Beiträge veröffentlichen.

Das kann ggf. ein eigenes Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.


So etwas wollen wir hier im Forum nicht !!!

Solche Beiträge bringen mich um den Schlaf und sind auch für Ihren Blutdruck nicht förderlich.

Offline Cremer

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Gassperre trotz Hausverbot erfolgt
« Antwort #4 am: 28. August 2007, 07:02:18 »
@Fricke,

nun aus der Sicht eines Laien und Nichtjuristen \"der Tatsachbestand des Hausfriedensbruches erfüllt sein\" oder ob man nur schreibt \"Wegen Hausfriedensbruch\" mag zunächst unerheblich sein. Tatsache ist doch, dass sich Zugang verschafft wurde trotz Verbot.  

Als Jurist mögen Sie das aus einer anderen Sicht sehen.

Ich nehme auf Ihren juristischen Beistand die entsprechende Passage raus. :]
MFG
Gerd Cremer
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Offline Zeus

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Gassperre trotz Hausverbot erfolgt
« Antwort #5 am: 28. August 2007, 10:05:00 »
@ Cremer

Ich verstehe Ihren Verdruß und Ihre Wut. Insbesondere weil es sich um eine offensichtliche Provokation gegenüber der Initiative und eines seiner Mitglieder handelt. In der Zwischenzeit ist aber der Schaden behoben und der betroffene Kunde hat Strafanzeige erstattet. Die Stadtwerke Bad-Kreuznach haben sich mit ihrem Vorgehen ein Armutszeugnis ausgestellt. Warten Sie in aller Ruhe die weitere Entwicklung ab. So wie sich im Laufe der Zeit  in Kreuznach die Lage zugespitzt hat, warten diese Herren doch nur darauf, dass Sie einen Fehler machen. Und diese Genugtuung sollten Sie ihnen nicht gönnen.
Sie sollten aber auch ein wenig an sich und Ihre Gesundheit denken. Ihre Ärtzte wären bestimmt nicht erfreut wenn sie sehen würden wie Sie im Forum Ihren Blutdruck in die Höhe treiben. Wir brauchen Sie noch etwas länger hier mit Ihren Anregungen und Ihrem Kämpfergeist. In diesem Sinne möchte ich Ihnen eine gute Erholung und Besserung Ihrer Gesundheit wünschen.

Offline Cremer

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Gassperre trotz Hausverbot erfolgt
« Antwort #6 am: 28. August 2007, 13:02:12 »
@Zeus,

schönen Dank, dass Sie um mich besorgt sind. ;)

Kann Ihnen aber mitteilen, dass der Blutdruck, trotz solcher Nachrichten von zu Hause, aufgrund auch der guten sportlichen Betätigung die man hier erfährt bisher nur gefallen ist. 8)
MFG
Gerd Cremer
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