Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Falsche Jahresabrechnung

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Lamm:
Hallo an alle,

Ich habe ein Problem (na sowas...  ;))!
Habe am Freitag meine Jahresabrechnung von den SWMünchen für Strom und Gas bekommen und mit dazu gleich einen Schock!
Die kann einfach nicht stimmen! Der Gasverbrauch soll laut Abrechnung im letzten Jahr um mehr als das doppelte gestiegen sein!  X(
Wie ihr ja sicherlich auch alle gemerkt habt war aber der Winter so gut wie gar nicht da, weshalb ich den ganzen \"Winter\" über nur ein einziges Zimmer, sprich mit nur einem Ofen geheizt habe (im Gegensatz zu den Jahren davor, in denen ich mit 3 Gasöfen geheizt habe). Konkret hatte ich einen Verbrauch von:

2004/2005   847 m3
2005/2006   737 m3   und jetzt eben diese Unsumme:
2006/2007   1.852 m3

Kann mir jemand einen Tipp geben was ich jetzt tun soll? Was ich in meinen Wiederspruch schreiben soll?

Tausend Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe!!! =)

der.philosoph:
hallo lamm,

kann denn ein ablesefehler ausgeschlossen werden?vielleicht die zählerstände von 12/2005 und 12/2006 kontrollieren.eventuell haben sich die stadtwerke auch bei der abrechnung vertippt und einen (versehentlich!?!) falschen zählerstand zu grunde gelegt.ablesekarte in kopie anfordern!

unserer fernwärmelieferant war sogar so dreist, den zählerstand nach unten zu korrigieren ,umso für das nächste jahr knapp 1000 kw/h mehr mit 19% mwst. berechnen zu können.scheint hier aber ausgeschlossen.

gruss der.philosoph

Cremer:
@Lamm,

weisen Sie schriftlich den Versorger auf die GasGVV § 17 Abs !, Nr. 2a hin:

..der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so haoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und .....

elmex:

--- Zitat ---Original von Cremer
@Lamm,

weisen Sie schriftlich den Versorger auf die GasGVV § 17 Abs !, Nr. 2a hin:

..der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so haoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und .....
--- Ende Zitat ---


...und der Kunde (zusätzlich) eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt.


Erst wenn beide Voraussetzungen vorliegen, wird ein Zurückbehaltungsrecht ausgelöst und man kann die Zahlung so lange verweigern, bis dass die ordnungsgemäße Funktion des Messgerätes festgestellt ist.

Wurde der Zählerstand in Ihrer Rechnung per Ablesung ermittelt, oder liegt eine Schätzung vor ? Es wäre gut, dies zuerst zu prüfen. Vielleicht haben Sie eine Zählerstandsmitteilung unterlassen, so dass der Versorger den Verbrauch schätzen konnte... Nähreres läßt sich sicherlich der Rechnung entnehmen.

Cremer:
@elmex,

ich lese das anders.

Dafür steht ja 1. und 2.

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