Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Gesetzesänderung erfordert Unterschrift zum neuen Stromlieferungsvertrag
superhaase:
--- Zitat ---Original von Gridpem
Wer mir etwas zuschickt (Strom), ohne das ich es angefordert habe (Liefervertrag), braucht auch nicht zu erwarten, dass ich es bezahle.
--- Ende Zitat ---
Wenn Du einen Lichtschalter betätigst, dann hast Du was angefordert, und dann musst Du was bezahlen - so einfach ist das!
Wenn Du von Netzbetreiber zwangsweise mit Elektroschocks gefoltert wirst, ist das natürlich was anderes, dann musst Du den Strom nicht bezahlen...... :rolleyes:
ciao,
sh
RR-E-ft:
@Gridpem
Sie haben möglicherweise längst einen Stromliefervertrag abgeschlossen, der nicht den Regelungen der StromGVV unerfällt.
Aufgrund eines solchen Vertrages ist der Lieferant verpflichtet, Elektrizität zu liefern und der Kunde verpflichtet, die Lieferung zu bezahlen.
Gibt es hingegen gar keinen Vertrag, könnte die Stromlieferung - ohne Vorwarnung- jederzeit eingestellt werden undzwar deshalb, weil keine vertragliche Lieferpflicht besteht.
Wenn Sie Strom aus dem Netz entnehmen, wird Ihnen schon klar sein, dass der Strom nicht unentgeltlich und im vertraglosen Zusatnd geliefert wird, sondern die Lieferungen entgeltlich erfolgen, soweit man keinen Preis bei Vertragsabschluss vereinbart hatte zu einem vom Lieferanten einseitig festgelegten Preis. Das genügt vollkommen, um von einem bestehenden Energielieferungsvertrag auszugehen.
Wer denkt, er habe keinen schriftlichen Vertrag und brauches deshalb den gelieferten Strom auch nicht zahlen, dürfte einem Irrtum erlegen sein.
Übrigends schickt Ihnen niemand ungebeten Strom ins Haus, sondern Sie haben sich bewusst dazu entschlossen, solchen aus dem Netz zu entnehmen.
Sie können die Entnahme auch jederzeit selbst einstellen. Es kann Ihnen also niemand Strom liefern, wenn Sie nicht bewusst Strom aus dem Netz entnehmen.
Insoweit ist Ihre Bratrachtungsweise nicht recht nachvollziehbar.
Anders mag der Fall ggf. dann liegen, wenn der Lieferant einen bestehenden Vertrag kündigt und danach weiter liefert.
Gridpem:
@Free Energy
Vielleicht sollten Sie von Ihrem Versorger mal die Konditionen eines Sondervertrages abfordern.
Bei einer Menge größer 100.000 kWh Jahresverbrauch ergeben sich günstigere Netznutzungskosten imSondervertragsbereich, als wie für GVV-Kunden.
Das sind z.B. geringere Konzessionsabgabe (0.11 ct/kWh), geringere KWK-Umlage für die Mengen über 100.000 kWh (0,05 ct/kWh).
Rechnen Sie sich das NN-Entgelt Ihres letzten Jahresverbrauches mal mit dem für Kleinkunden und dann mit dem für Sonderkunden durch einschließlich Mess-und Abrechnungsentgelt.
Wenn sich darus ein Preisvorteil ergibt, verlangen Sie diesen von Ihrem Versorger mit dem neuen Angebot, oder Sie lassen sich alternativ mal ein Angebot enes unabhängigen Dritten zukommen.
Gruß aus Meck-Pomm
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