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Autor Thema: Millionen verzockt? - Stadtwerke klagen gegen Deutsche Bank  (Gelesen 5369 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline RR-E-ft

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Offline nomos

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Millionen verzockt? - Stadtwerke klagen gegen Deutsche Bank
« Antwort #2 am: 22. Juli 2007, 19:29:40 »
Da sind schon große Banken pleite gegangen und da haben sich schon viele verspekuliert z.B.:

Der Fluch der Derivate


... und in der Perspektive des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank sind die Stadtwerke-Verluste  ja immer noch Peanuts.

Ich denke, die Verträge und die Dokumentation der Aufklärung  wird die Deutsche Bank wohl wasserdicht gemacht haben.

Und wieder ein Grund mehr, die Preise zu erhöhen; Umlage auf die Verbraucher wie gehabt. X(

Oder wird da im gegebenen Fall die Kommunalaufsicht tätig und die Verantwortlichen zur Kasse gebeten?

Offline RR-E-ft

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Millionen verzockt? - Stadtwerke klagen gegen Deutsche Bank
« Antwort #3 am: 22. Juli 2007, 19:37:01 »
@nomos

Zur Kasse beten .... ;)

Sollten Verwantwortlichen schuldhaft gehandelt haben und regresspflichtig sein, hilft dies nicht weiter, wenn die Verantwortlichen selbst nicht über soviel Geld verfügen und auch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

Offline nomos

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Millionen verzockt? - Stadtwerke klagen gegen Deutsche Bank
« Antwort #4 am: 22. Juli 2007, 19:46:57 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Zur Kasse beten .... ;)

Sollten Verwantwortlichen schuldhaft gehandelt haben und regresspflichtig sein, hilft dies nicht weiter, wenn die Verantwortlichen selbst nicht über soviel Geld verfügen und auch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

@RR-E-ft
Wer sich so versucht mit Derviaten vor Risiken abzusichern, der sollte wenigsten eine ausreichende     D&O-VERSICHERUNG

abgeschlossen haben.  ;)

Offline nomos

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Offline frist

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Millionen verzockt? - Stadtwerke klagen gegen Deutsche Bank
« Antwort #6 am: 27. Juli 2007, 10:03:47 »
jeder privatmensch haftet persoenlich fuer seine untaten...
ich finde das ist auch gut so
das soll auch fuer die manager und politiker so sein...
wir sehen ueberall wo das hinfuehrt wenn dem nicht so ist...
nach mir die sintflut (suendflut)...



X(

DAS KAPITAL
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wir brauchen andere politiker!
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INWO


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  :]



.
DAS       KAPITAL
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Offline kamaraba

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Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline nomos

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Millionen verzockt? - Stadtwerke klagen gegen Deutsche Bank
« Antwort #8 am: 01. April 2008, 10:32:24 »
@kamaraba, es ist unglaublich, da ist überall die schützende Hand über den kommunalen Wirtschaftunternehmen sichtbar, egal welcher Sachverhalt!

Gibt es wieder eine Sonderbehandlung für kommunale Wirtschaftsunternehmen? In anderen Fällen will man aber die Gleichbehandlung (unbegrenzte Gewinne). Die anfänglichen Gewinne hat man auch hier \"klaglos\" mitgenommen. Anderen Unternehmen wird dieser besonderen Schutz nicht zugestanden.

Neben den Würzburger Stadtwerken haben in B-W auch die Stadtwerke Pforzheim, der Abwasserzweckverband Ravensburg und die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Millionen der Ausfallrisiken realisieren müssen.

Wird da jetzt gerichtlich dokumentiert, dass \"Privaten\" doch mehr Kompetenz zukommt?
    Laut Stuttgarter Zeiung von heute (Seite 11) - auszugsweise und verkürzt- :

    Das Urteil überrascht. Bei der Zeugenvernehmung hat der Sachbearbeiter den Eindruck hinterlassen, sich über die Risiken bewusst gewesen zu sein. Im Verkaufsprospekt ist der spekulative Charkter zweifelsfrei aufgezeigt.

    Die Mitschuld hängt nach Ansicht des Gerichts mit dem besonderen Status des Kunden zusammen. Man hätte diesem Kunden eine solche Zinswette nicht anbieten dürfen und falls doch, dann hätte weitaus stärker auf alle möglichen Risiken aufmerksam gemacht werden müssen als bei einem Verkauf an einen nomalen Investor, so der Tenor des Urteils.
....

Offline nomos

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Millionen verzockt? - Stadtwerke klagen gegen Deutsche Bank
« Antwort #9 am: 17. Juli 2008, 21:29:43 »
Focus

Landgericht Wuppertal Presseinformation

PS:
Bemerkenswert ist die Unterscheidung des Gerichts zwischen der Stadt und der Beteiligungs-GmbH, handelt es sich doch bei der GIV um eine 100%ige Tochtergesellschaft. Die Stadt und die Tochter sollten sowohl über die Gesellschafterversammlung als auch über die Vertreter im Aufsichtsrat über derartige Geschäfte gegenseitig voll informiert sein. Alles andere wäre nicht in Ordnung. Ich vermute stark, dass es sich hier gar um zustimmungspflichtige Geschäfte gehandelt hat.

Die Differenzierung ist so kaum nachvollziehbar. Entweder oder?

 

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