@kamaraba, es ist unglaublich, da ist überall die schützende Hand über den kommunalen Wirtschaftunternehmen sichtbar, egal welcher Sachverhalt!
Gibt es wieder eine Sonderbehandlung für kommunale Wirtschaftsunternehmen? In anderen Fällen will man aber die Gleichbehandlung (unbegrenzte Gewinne). Die anfänglichen Gewinne hat man auch hier \"klaglos\" mitgenommen. Anderen Unternehmen wird dieser besonderen Schutz nicht zugestanden.
Neben den Würzburger Stadtwerken haben in B-W auch die Stadtwerke Pforzheim, der Abwasserzweckverband Ravensburg und die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Millionen der Ausfallrisiken realisieren müssen.
Wird da jetzt gerichtlich dokumentiert, dass \"Privaten\" doch mehr Kompetenz zukommt?
Laut Stuttgarter Zeiung von heute (Seite 11) - auszugsweise und verkürzt- :
Das Urteil überrascht. Bei der Zeugenvernehmung hat der Sachbearbeiter den Eindruck hinterlassen, sich über die Risiken bewusst gewesen zu sein. Im Verkaufsprospekt ist der spekulative Charkter zweifelsfrei aufgezeigt.
Die Mitschuld hängt nach Ansicht des Gerichts mit dem besonderen Status des Kunden zusammen. Man hätte diesem Kunden eine solche Zinswette nicht anbieten dürfen und falls doch, dann hätte weitaus stärker auf alle möglichen Risiken aufmerksam gemacht werden müssen als bei einem Verkauf an einen nomalen Investor, so der Tenor des Urteils.
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