Energiepreis-Protest > AVU Gevelsberg
Noch offene Fragen zum Widerspruch zur Gaspreiserhöhung
okr2:
Noch was,
was ist von dieser Aussage zu halten?
> Wer das Prozessrisiko scheut, kann die erhöhte Rechnung vollständig,
> aber unter Vorbehalt zahlen. Damit wird dem Versorger das Argument
> genommen, der Kunde habe durch bloße Zahlung die Preiserhöhung
> anerkannt. Zudem bleibt so die Chance erhalten, später aufgrund von
> Musterverfahren die zuviel gezahlten Beiträge zurückzufordern.
Rebell:
Hi,
wenn Du schon die Frage (Aussage) von Seite 3 http://www.vz-nrw.de/mediabig/4727A.pdf rausziehst dann lies bitte auf Seite 4 bei
http://www.vz-nrw.de/mediabig/4727A.pdf noch mal nach.
Grüße Maik
okr2:
Hi,
zunächstmal - RICHTIG LESEN -
Also ich zitiere mal diesen Link, auch wenn ich ihn nicht kannte (p.s. ich mag keine Unterstellungen, man kann auch ganz sachlich argumentieren!!!)
Zitat Seite 4:
Zahlen Sie unter Vorbehalt, . . .schlechtere Rechtsposition kann jedoch praktisch nicht dazu führen,
dass der Verbraucher den vollen Beweis für die Unangemessenheit der Preise antreten muss.
....
Im Endeffekt dürften die Unterschiede
hinsichtlich der Beweislast also nicht so groß sein, gleichgültig, ob man die Zahlung verweigert oder
ob man unter Vorbehalt zahlt.
(Auszug)
Fraglich ist, ob es überhaupt . . . zu Musterverfahren kommen wird.
....
..einzelner Klagen von Verbrauchern, .. .die Ansprüche einzelner Kläger anerkennen.
Und meine Frage nun nochmal,
wie hoch stehen die Chancen das die Versorgungsunternehmen das Geld zurückbezahlen, was sie einem ja versprechen!!!
Und was passiert, wenn die Unternehmen tatsächlich dan einige Kunden anders behandeln, ist das im Sinne von
\"Energiepreise Runter\" ??
Nachdenkliche und immer noch offene Fragen habende Grüße
RR-E-ft:
Die Frage ist ein echter \"Wiedergänger\":
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=656
Wegen der Empfehlung einzelner Verbraucherzentralen zur Zahlung unter Vorbehalt, haben einzelne Versorger ihren Kunden schon mitgeteilt, man betrachte den Einspruch mit hiesigem Musterbrief als Erklärung zur Zahlung unter Vorbehalt, der eine Rückforderung zulässt, wenn eine Kartellbehörde die Preise bis Ende 2005 als zu hoch feststellt.
Entsprechende Presseberichte zur Aussage der Verbraucherzentrale werden in Kopie gleich beigefügt.
So geschehen zum Beispiel in Schreiben der Stadtwerke Crimmitschau in Sachsen an deren Kunden.
Dann ist aber die Rückforderung nur zugelassen. Im Zweifel muss der Verbraucher also auf Rückzahlung klagen; freiwillig wird bestimmt nichts ausgekehrt.
Wieder einmal Dummenfang der Versorger:
Die Zahlung unter Vorbehalt wünschen sich die Versorger ersichtlich, da ihr Risiko dabei verschwindend gering erscheint.
So auch ein bekannter Kollege einer namhaften Kanzlei, die den E.on Konzern vertritt, auf der Veranstaltung im Paderborner HNF am 21.01.2005. Dieser erklärte, eine Zahlungsverweigerung sei sehr riskant, man solle allenfalls unter Vorbehalt zahlen.
Da muss sich der Verbraucher gut beraten fühlen, wenn man weiß, dass der Kontrahent das Honorar für die \"Beratung\" zahlt.
In der Tatsache, dass die zuständige Kartellbehörde nicht tätig wurde, sagt noch gar nichts über die Billigkeit. Wo die Kartellbehörde natürlich tätig wurde, dürfte das Maß längst überschritten sein....
Ein vermeintliches Entgegenkommen des Versorgers erweist sich deshalb oft als für den Verbraucher vollkommen nachteilig.
Deshalb:
Stets über aktuelle Entwicklungen auf der Seite informieren!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
okr2:
q.e.d.
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