Energiepreis-Protest > AVU Gevelsberg
Noch offene Fragen zum Widerspruch zur Gaspreiserhöhung
okr2:
Hi,
ich werde immer wieder von Leuten gefragt ob sie nicht auch unter Vorbehalt ihren Widerspruch einreichen können.
Leider fehlen mir „aussagekräftige“ Argumente für das „für und wieder“!
Nach Aussage eines Bürgervereins in unserer Nähe ist es auch in Ordnung wenn man nur unter Vorbehalt zahlt, andere wiederum Sprechen dagegen.
Und dann habe ich noch auf der Bundeskartellamt – Seite gelesen das die Langfristigen Verträge der Energieversorger nicht mehr rechtens sein, das ist doch das „Hauptargument“ der Versorgungsunternehmen für die Gaspreis-Erhöhung. Was ist davon zu halten?
Grüße
Aus Gevelsberg
Cremer:
Hallo okr2
Widerspruch unter Vorbehalt ist Schmarren !!
Es gibt nur entweder oder !
hat man nun eine Widerspruch für sich erkannt und identifiziert man sich damit, da gibt es auch keine Möglichkeit \"unter Vorbehalt\"
Will man da ein Hintertürchen sich offen halten?
Also wenn kein 100% Ja dazu, dann soll man den Widerspruch gleich sein lassen. Ist meine Meinung
BerndA:
Hallo okr2,
schau bitte nochmal auf der Eingangsseite \"energiepreise-runter.de\" in die Rubrik \"Fragen und Antworten zum § 315 BGB\".
Da steht auch was drin über das, was du \"unter Vorbehalt\" nennst.
Du musst immer erst \"Widerspruch nach § 315 BGB einlegen\", kannst dann aber deine bisherigen Zahlungen unter dem Vorbehalt der Überprüfung zahlen.
Über die Nachteile dieser Vorgehensweise steht dort einiges geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
Bernd Ahlers
Rebell:
Hallo Olli,
fast alle Verbraucherzentralen weisen auch in Ihren FAQ\'s darauf hin, dass die Zahlung unter Vorbehalt nachteilig ist. Man wird, wie ich schon mal versuchte zu erläutern, in die Situation versetzt, dem EVU die unbillige Preiserhöhung nachzuweisen und muss sein zuviel gezahltes Entgelt einklagen (Beweislastumkehr).
Andersherum muss das EVU bei Einspruch der Unbilligkeit (§315 BGB),
wenn es denn dazu kommt, in einem Gerichtsverfahren beiweisen das die Preiserhöhung gerechtfertigt, also billig ist.
Grüße aus Gevelsberg
okr2:
Hi,
ist doch schön das du entlich mal meinen RAT angenommen hast und dich auch mal aktiv in einem entsprechenden Forum umschaust!
(Obwohl du ja ein bekennender Gegner anderer Meinungen bist- man kann sein Erbe halt nicht abstreifen :wink: )
Grüße
Eigentlich war dieser Beitrag ironisch gemeint . . . :shock:
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