Hallo Forum,
mir wurde heute ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt.
u.a. heisst es da: \"Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.\"
Kann ich also davon ausgehen, dass mein EVU nach meinem Widerspruch auf jeden Fall die Klage weiter betreibt?
Ich werde auf jeden Fall widersprechen, sonst war ja alles umsonst/ vergebens.
Sollte ich erfahrungsgemäß bereits jetzt einen Anwalt beauftragen oder reicht es aus, wenn ich bis zur nächsten Mitteilung des Gerichts warte? (wenn sie denn kommt)
Kann mir jemand einen erfahrenen und auch \"willigen\" Anwalt am linken Niederrhein nennen?
Ich habe im Forum gelesen, dass Anwälte nicht scharf auf solche Mandate sind, da das Honorar relativ gering sein soll.
Noch eine abschließende Frage:
Soll ich zum jetzigen Zeitpunkt irgendjemand oder irgendeine Stelle über den Sachstand in Kenntnis setzen? Ich denke da an Verbraucherzentrale, Bund der Energieverbraucher o.ä.
Vielen Dank bereits jetzt für alle Beiträge und Antworten
Gruß
Hamster