Energiepreis-Protest > Gelsenwasser

Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"

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Majue:
Hallo,

seit 2004 habe ich keine Tariferhöhung von Gelsenwasser akzeptiert und jedes Mal schriftlich Wiederspruch wegen Unbilligkeit eingelegt.
Gestern erhielt ich ein Schreiben mit der Ankündigung, dass mein Tarif zum 01.08.2007 automatisch auf den Sondervertrag \"Best\" umgestellt wird, falls ich nicht bis zum 31.07.2007 wiederspreche.
Bereits vor einigen Monaten erhielt ich ein ähnliches Schreiben. Damals sollte ich jedoch den Sondervertrag unterschreiben und zurücksenden, was ich nicht getan habe.
Nun spekuliert Gelsenwasser wohl darauf, dass viele Kunden den Termin verstreichen lassen.
Wenn ich mich richtig erinnere, gilt bei Sonderverträgen nicht mehr der Unbilligkeits-Paragraph.

Meine Frage: wie soll ich mich nun verhalten?

Gruß
Jürgen Markert

Cremer:
@Majue,

Eine automatische Umstellung kann nicht durch eine einseitige Willenserklärtung des Versorgers erfolgen.

Sie können allerdings auch dagfegen Widerspruch einlegen.

Majue:
Hallo Herr Cremer,

sehe ich es richtig, dass ich auf den \"Unbilligkeits-Paragraphen\" verzichte, sobald ich der Umstellung zustimme und somit zukünftig jeden Preis von Gelsenwasser akzeptieren muss?

Somit wäre es sinnvoller, Wiederspruch gegen eine Vertragsumstellung einzulegen und ggf. die zur Zeit etwas höheren Kosten zu akzeptieren?

Gruß
Jürgen Markert

Free Energy:
Hallo Majue,

wenn Sie bisher bei jeder Preisänderung und auch gegen den Gesamtpreis Widerspruch eingelegt haben,  wie der BdEv das empfohlen hat, sollten Sie auf jeden Fall um sicher zu gehen, bis zum 31.07.07 der automatischen Einstufung widersprechen, da ein neuer Vertrag, welcher Art auch immer, die alten Rechtszustände aufheben würde, und Ihre bisherigen Widersprüche damit hinfällig würden, auch wenn eigentlich durch Schweigen kein Vertragsabschluss möglich ist.

Sie würden dann zunächst für die Laufzeit des Vertrages tatsächlich an diese Preise gebunden sein und ein neuer Widerspruch könnte, wenn überhaupt, sich nur noch auf die Preisgleitklauseln nach § 307 BGB beziehen, also wäre dann in diesem Fall keine direkte Anwendung des § 315 BGB mehr möglich !

Die höheren Preise des alten Vertragssystems sind für Sie aber ja nicht verbindlich, sondern nur die Preise aus 9/2004, die Sie bisher schon als Berechnungsbasis verwendet haben !

Insofern, weitermachen, wie bisher, immer allen Preisänderungen widersprechen und vor allen Dingen dieser automatischen Einstufung, die übrigens in dieser Art und Weise, wie gesagt, rechtlich überhaupt nicht zulässig ist, vorsichtshalber widersprechen !

Ein Musterschreiben dazu gibt es bei uns in der Regionalgruppe für das Münsterland unter energiebund@web.de kostenlos, wenn Sie mir Ihre E-Mail Adresse zusenden.

Lassen Sie sich auch nicht durch den letzten Absatz dieses Schreibens beunruhigen, in dem es heisst, die Gasversorger hätten durch das letzte Urteil des BGH in allen Belangen Recht bekommen, und die Kunden müssten jetzt alle zahlen. Wer das Urteil richtig liest, weis, dass die Gasversorger  gerade nicht pauschal Recht bekommen haben.

Das BGH Urteil, auf das sich auch Gelsenwasser bezieht, sagt stattdessen aus, dass die Versorger, nach wie vor eine Beweispflicht gegenüber den Verbrauchern haben, insbesondere was die Kalkulation der Preise angeht !

Diese Beweispflicht ist aus unserer Sicht dabei bei Weitem nicht so einfach zu erfüllen, wie sich die Energieversorger das vielleicht vorstellen, zumal Sie ja auch wie vom BdEv empfohlen, die Zusammensetzung des gesamten Preises angezweifelt haben.

Insofern kann das angekündigte Schreiben dazu in aller Ruhe abgewartet werden. Wir werden dann darauf angemessen reagieren. Sollten Sie, oder auch andere Mitstreiter in Ihrer Region oder Stadt jetzt aber dazu Fragen haben, mailen Sie uns einfach !

Wir können Ihnen dann sicher mit unserer Erfahrung weiterhelfen !

Gruß

B. Ahlers
Regionalgruppe Münsterland

Kampfzwerg:
Habe das gleiche Problem mit der NGW (Tochter von Gelsenwasser),
interpretiere die Situation allerdings anders.

@ Free Energy

Hi, entschuldige bitte, aber für mich macht diese Argumentation einfach keinen Sinn!

Ich habe auf das erste \"Angebot\" mit Fristsetzung nicht reagiert (Drohung der automatischen Einstufung in die Grundversorgung) und werde es jetzt bei dem 2 Angebot mit Fristsetzung (Drohung der automatischen Einstufung in den neuen SV) ebenfalls nicht tun.

Fragt sich denn keiner, was die Nummer überhaupt soll?
Wenn es denn so einfach wäre, müsste die zweite Drohung ja wohl nicht sein, da man ja dann jetzt Kunde in der GV wäre.

Aus der GV heraus kann man aber ohne Unterschrift keinen \"neuen\" Sondervertrag stricken!!!
Warum sollte man denn dann überhaupt ein unterschriebenes Exemplar des ersten SV-\"Angebots\" zurückschicken müssen?
Und warum bekommt man überhaupt ein derartiges \"Angebot\"?

Hallo? Wach???


zum Ersten:
Wenn Schweigen nicht gleich Zustimmung bedeutet, kann de facto ohne meine Zustimmung, gleich Unterschrift, unter das neue Vertragsangebot nun einmal kein Vertrag zustande kommen.

D.h.
1. der alte Vertrag besteht weiterhin
2. eine automatische Umstellung ist unmöglich
3. siehe 1.

zum Zweiten:
wie sollte bitte rechtlich ein nicht abgeschlossener Vertrag in der Lage sein, die alten Rechtszustände aufzuheben?

zum Dritten:
a.) Ein bestehender Sondervertrag muss rechtswirksam gekündigt werden.
b.) Ein konkludenter Vertragsabschluss durch Gasentnahme kommt lt. BGH bei bestehendem Sondervertrag überhaupt nicht in Frage.

also sind wir insgesamt wieder bei: der alte Vertrag ist nach wie vor rechtswirksam!

Wir wissen doch inzwischen alle, wie geduldig das Papier ist, auf dem die Versorger ihre Rechtsauffassung darlegen.

Warum sollte ich mir also bitte die Mühe machen, diesen mehr als merkwürdigen \"Angeboten\" zu widersprechen, die alle miteinander nur den einen Sinn haben, eine Unterschrift bzw. Reaktion (Widerspruch) aus mir herauszukitzeln???

Meine Befürchtung geht genau in die andere Richtung: der Versorger wartet auf eine Reaktion, um genau diese dann zu seinem Vorteil zu interpretieren!

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