Energiebezug > Strom (Allgemein)
Zinsen auf Guthaben verlangen?
Paul.Panzer:
Hallo NG,
ich brauche Rat. Mein EVU hat am 03.05.07 die Zählerstände meiner Stromzähler abgelesen. Bis heute habe ich keine Rechnung erhalten.
Auf Nachfrage beim EVU wurde mir mitgeteilt, die Rechnung würde zurückbehalten, da ich Wärmepumpenkunde sei und Seitens des EVU ein Zählerwechsel/Vertragsumstellung erfolgen wird. Man wird sich in der ersten Juni-Woche wegen Termin bei mir melden.
Natürlich hat sich niemand bei mir gemeldet.
Ich bin natürlich auf die Vertragsumstellung nicht scharf, da diese mit einer Preiserhöhung verbunden ist.
Im zurückliegendem Abrechnungszeitraum (1 Jahr) habe ich Abschlagszahlungen leisten müssen.
Wegen des milden Winters und Sparsamkeit habe ich nach meiner Rechnung ca. 200-250,-€ zuviel an denEnergieversorger gezahlt.
Ich habe also dort ein Guthaben.
Nun meine Frage: Ich wollte vom EVU für mein Guthaben 5% Zinsen über dem Basiszinssatz, ab 14 Tage nach erfolgter Ablesung, verlangen.
Das EVU verlangt von mir ja auch Verzugszinsen wenn ich meinen Abschlag bzw. die Rechnung nicht rechtzeitig zahle.
Geht das, gibt es eine Rechtsgrundlage dafür (BGB)?
Für Euren Rat währe ich dankbar.
Gruß
Paul
Cremer:
@Paul.Panzer,
Zinsen in Rechnung kann man zwar, der Versorger wird sie aber nicht anerkennen.
Sie hätten frühzeitig die Abschläge kürzen müssen.
Bezgl. der Änderung des Tarifs warten Sie mal ab was da kommt.
Paul.Panzer:
Hallo,
Abschläge kürzen vor Ablesung? Das ist sehr schwierig und sicherlich nur mit einer Zwischenablesung zu machen.
Auch wurde der Abschlag so festgelegt, das nach 10 Monaten die letzte Rechnungshöhe bezahlt ist, da warscheinlich schon Preiserhöhungen mit einkalkuliert waren.
Mir geht es hier um die nicht gestellte Rechnung und dadurch eintretenden Verzug.
Die Vertragsumstellung sieht eine Preiserhöhung von ca. 30% ab Unterzeichnung/Umbau vor.
Leider finde ich keine günstigeren EVU. Mir ist da nur Teldafax-Energy aufgefallen, aber die haben eine sehr merkwürdige Preisgestaltung.
Gruß
Paul ?(
kamaraba:
@Paul.Panzer
--- Zitat ---Das ist sehr schwierig und sicherlich nur mit einer Zwischenablesung zu machen.
--- Ende Zitat ---
Wo sehen Sie da Ihre Schwierigkeiten? Es obliegt doch Ihnen selbst, Ihren Verbrauch zu kontrollieren und täglich, wöchentlich oder monatlich Ihren Stromzähler zu \"besuchen\".
Aufgrund des festgestellten Verbrauchs können Sie dann Ihren Abschlag, bzw. die Höhe des Abschlags festlegen. Wenn Sie zuviel bezahlt haben, ist das wohl Ihr Problem. Ihre Zinsforderungen gegenüber Ihrem Versorger können Sie m. E. abschreiben.
RR-E-ft:
Zinsen bekommt man auch bei einem Bankguthaben nur, wenn solche vertraglich vereinbart wurden.
Werden denn bei einer Nachzahlung infolge zu geringer Abschläge auch Zinsen verlangt bzw. sind Sie bereit, solche zu zahlen ? Über Reichtümer in welcher Größenordnung wird hier eigentlich geredet, dass man kostbare Lebenszeit darauf verwenden sollte?
Verzugszinsen gibt es dann, wenn sich jemand mit der Zahlung im Verzug befindet, etwa weil ein Versorger ein mit der Verbrauchsabrechnung festgestelltes Guthaben (ggf. trotz Mahnung) nicht unverzüglich auskehrt.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln