Hallo NG,
ich brauche Rat. Mein EVU hat am 03.05.07 die Zählerstände meiner Stromzähler abgelesen. Bis heute habe ich keine Rechnung erhalten.
Auf Nachfrage beim EVU wurde mir mitgeteilt, die Rechnung würde zurückbehalten, da ich Wärmepumpenkunde sei und Seitens des EVU ein Zählerwechsel/Vertragsumstellung erfolgen wird. Man wird sich in der ersten Juni-Woche wegen Termin bei mir melden.
Natürlich hat sich niemand bei mir gemeldet.
Ich bin natürlich auf die Vertragsumstellung nicht scharf, da diese mit einer Preiserhöhung verbunden ist.
Im zurückliegendem Abrechnungszeitraum (1 Jahr) habe ich Abschlagszahlungen leisten müssen.
Wegen des milden Winters und Sparsamkeit habe ich nach meiner Rechnung ca. 200-250,-€ zuviel an denEnergieversorger gezahlt.
Ich habe also dort ein Guthaben.
Nun meine Frage: Ich wollte vom EVU für mein Guthaben 5% Zinsen über dem Basiszinssatz, ab 14 Tage nach erfolgter Ablesung, verlangen.
Das EVU verlangt von mir ja auch Verzugszinsen wenn ich meinen Abschlag bzw. die Rechnung nicht rechtzeitig zahle.
Geht das, gibt es eine Rechtsgrundlage dafür (BGB)?
Für Euren Rat währe ich dankbar.
Gruß
Paul