Guten Tag,
die Stadtwerke Mühlheim am Main hat meinen Widerspruch gegen die Strompreiserhöhung aus zwei Gründen abgewiesen:
1. Es handelt sich um einen Sondertarif der nicht genehmigungspflichtig ist.
2. Ich hätte ja die Möglichkeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist meinen Versorger zu wechseln.
Frage: Ist die Argumentation rechtlich zulässig?
In den AGB\'s steht nichts, dass gegen Sondertarife kein Widerspruch eingelegt werden darf.