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Autor Thema: Nachzahlung für 2004: Alter Preis??  (Gelesen 5464 mal)

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Offline Landmesser

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Nachzahlung für 2004: Alter Preis??
« am: 26. Januar 2005, 18:51:38 »
Hallo.....

Ich habe für 2004 weniger Abschläge gezahlt als der von ENTEGA geforderte Jahresbetrag ausmacht.

Wenn ich mit dem Musterbrief  Einspruch gegen die Nachzahlung für 2004 einlege, was ist dann der alte Preis?
Dez. 03:   3,25 ct
ab 1.104:  3,2 ct
ab 1.8.04: 3,5 ct
ab 1.1.05: 3,8 ct
Bekannt war mir aus der Verbrauchsabrechnung der letzte Preis aus 2003: 3,25 ct.

Gegen die Preiserhöhung zum 1.1. 2005 werde ich gesondert vorgehen.

Gruß aus Pfungstadt

Offline rlc

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Nachzahlung für 2004: Alter Preis??
« Antwort #1 am: 26. Januar 2005, 21:32:11 »
Gegen welche Preiserhöhung haben sie Widerspruch eingelegt ? Oder noch gar kein Widerspruch ?

Offline Landmesser

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Nachzahlung für 2004: Alter Preis??
« Antwort #2 am: 26. Januar 2005, 22:17:48 »
Danke für Ihr Interesse.

Bis jetzt habe ich noch keinen Widerspruch eingelgt. Da ich der Dikussion entnommen habe, dass eine nachträgliche Rückforderungen einmal gezahlter Beträge schwierig ist, denke ich, dass ich für die Rechnung für 2004 gute Karten habe. Ich habe nämlich über die Abschlagszahlungen zusammen weniger bezahlt als ENTEGA mir für 2004 in Rechnung gestellt hat. D.h. ENTEGA will von mir noch Geld für 2004 haben.
Wenn ich also gegen die Preiserhöhungen in 2004 Widerspruch einlegen will, muss ich ja einen \"alten Preis\" bennen, den ich -mit 2 Prozent Aufschlag- bereit bin zu bezahlen. Ist das der Preis der letzten tatsächlichen Erhöhung (1.7.03) oder der, den ich als letzten zur Kennznis bekommen habe (Dez. 2003 über die Abrechnung für 2003), oder der Preis zum 1.1.2003?

Offline Cremer

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Nachzahlung für 2004: Alter Preis??
« Antwort #3 am: 27. Januar 2005, 11:31:00 »
hallo Landmesser,

wenn Sie Widerspr.gemäß § 315 einlegen, so kann dies ab heute m.E. nur für die Erhöhung zum 1.8.04 gelten. Es gelten also die Preise welche im September 2004 gültig waren (Preisbasis 1.1.04 ==> 3,2 ct.) Der 1.1.04 ist schon länger als ein Jahr zurück.  

Es ist unerheblich, welcher Preis Ihnen bekannt ist. Leider wird allgemein die Preiserhöhung nur in Tageszeitungen und auf den Internetseiten der Versorger publiziert.

Für die Erhöhung zum 1.1.05 legen Sie getrennt Widerspruch ein und weisen Sie hin, dass Sie nur auf der Preisbasis September 04 + 2% akzeptieren werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Landmesser

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Nachzahlung für 2004: Alter Preis??
« Antwort #4 am: 27. Januar 2005, 20:15:54 »
Danke. Der Hinweis ist mir plausibel.

 

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