Hallo,
heute habe ich Post von Westfalica bekommen, in dem das Unternehmen zum Urteil vom Bundesgerichtshof vom 13. Juni 2007 Stellung nimmt.
Für die, die ein solches Schreiben (vom 13.07.2007) nicht erhalten haben, hier nun der Inhalt:
(Falls man das nicht darf, bitte ich um eine Benachrichtigung des Moderators)
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Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2007
Verbrauchsstelle: XXXXXXXXXXXXXXX, XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte(r) XXXX XXXXXXXXXXXX
in der Diskussion um die Gaspreise in Deutschland ist Klarheit gekommen. Das oberste deutsche Gericht,der Bundesgerichtshopf (BGH), hat am 13. Juni 2007 zu diesem Thema ein Urteil gefällt. da Sie gegen die Erhöhung unserer Gaspreise Einspruch eingelegt und die Rechnung gekürzt haben, wird Sie das interessieren.
Der BGH sagt, § 315 BGB grundsätzlich eine gerichtliche Überprüfung der Billigkeit einer Preiserhöhung erlaubt. Gasversorgungsunternehmen haben die Möglichkeit, gestiegende Bezugskosten weiterzugeben. Die Pressenotiz des BGH zu diesem Urteil liegt bei.
Die Gasversorgung Westfalica hat die Gaspreise nur angehoben, wenn die Bezugskosten gestiegen sind. Das hat ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt, wie wir Ihnen in der Vergangenheit auch mitgeteilt haben. Er hat uns auch bescheinigt, dass wir teilweise sogar geringere Steigerungen an unsere Kunden weitergegeben haben. In diesem Jahr haben wir die Preise schon zweimal gesenkt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, die Forderungen in Höhe von XXX,XX Euro auszugleichen. Vielen Dank. Eine Einzugsermächtigung finden Sie in der Anlage.
Noch eine Bitte: zahlen Sie künftige Abschlagszahlungen in voller Höhe. Wir möchten Ihnen hohe Nachforderungen bei der nächsten Jahresrechnung ersparen. Vielen Dank.
Uns ist bewusst, das steigende Energiekosten eine Belastung für Sie sind. Sprechen Sie mit unseren Beratern darüber, wie Sie nachhaltig Energie und somit Kosten sparen können. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Telefonnummer 0180 1 99 99 92*.
Mit freundlichen Grüßen
Gasversorgung Westfalica GmbH
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Was will Westfalica damit bei mir erreichen? Verunsichern können Sie mich damit nicht! Ich weiss was auf mich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu kommen wird. Also Widerspruch wiederholen, und abwarten!
Im übrigen bin ich gerade dabei, heraus zu finden in welchem Umfang Gasversorger den Grundpreis erhöhen können, insbesondere wenn der Verdacht nahe liegt, das dadurch die erzwungende Senkungen des Arbeitspreises durch die Bundesnetzagentur kompensiert werden soll.
Inzwischen weiß ich das die Bundesnetzagentur dafür nicht zuständig ist, ich solle das ganze deshalb an das Bundeskartellamt melden. Freundlicherweise gaben Sie mir dazu auch gleich den passende Ansprechpartner bekannt.
Demnächst mehr dazu!
bis denne,
cawa