Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rücknahme Einspruch  (Gelesen 9675 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Pyrrha80

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Rücknahme Einspruch
« am: 18. Juni 2007, 09:12:21 »
Hallo,

wie ich bereits geschrieben habe, haben wir Mitte letzten Jahres Einspruch gegen unsere Gasabrechnung eingelegt.

Inzwischen will mein Schwiegervater aber seinen Einspruch zurücknehmen. (Egal was ich sage, da er ja den Vertrag unseres Vorbesitzer/Sondervertrag \"übernommen\" hat, ist es ihm zu gefährlich)!
Natürlich auch dank dem neuen Urteil vom Gericht zwecks Wahlfreiheit usw, wir stellen gerade auf Holz um!

Wie müssen wir jetzt vorgehen??
Habe das Geld für die Abschlagszahlung auf einem extra Konto und wollen jetzt unseren Unbilligkeiteinwad zurücknehmen!!

Müssen wir eventuelle Anwalt- oder Inkassokosten  der EVB zahlen???

DANKE

Nicole (leider kein Gasrebell mehr!!)

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Rücknahme Einspruch
« Antwort #1 am: 18. Juni 2007, 11:44:31 »
@Pyrrha80,

ich würde mal die eigene Rechnung aufmachen, was noch zu zahlen wäre.

ggf. den Versorger fragen.
Allerdings könnte der Ihnen dann außenstehnde Mahnkosten \"unterjubeln\", obwohl nach § 315keine berechnet werden dürften.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline m00652

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
Rücknahme Einspruch
« Antwort #2 am: 10. November 2008, 21:10:44 »
Zitat
Original von Cremer
@Pyrrha80,

ich würde mal die eigene Rechnung aufmachen, was noch zu zahlen wäre.

ggf. den Versorger fragen.
Allerdings könnte der Ihnen dann außenstehnde Mahnkosten \"unterjubeln\", obwohl nach § 315keine berechnet werden dürften.
Ja, Cremer hat Recht

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Rücknahme Einspruch
« Antwort #3 am: 11. November 2008, 08:48:12 »
Zitat
Original von m00652

Ja, Cremer hat Recht

@m00652,

mal vorher geschaut, wann Cremer die Antwort gegeben hat?

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz