Energiepreis-Protest > Stadtwerke Leipzig
kündigung eines sondervertrages
alan5:
Hallo ihr...... ich hbe eine frage. darf mein energieversorger(stadtwerke leipzig) einen bestehenden sondervertrag(bestpreis gas und strom) einseitig kündigen und mich einfach in den normalen tarif einordnen ,weil ich die letzte preiserhöhung nicht akzeptiert habe? kann mir bitte jemand helfen. liebe grüße
RR-E-ft:
Es gibt bereits Beiträge zu Sonderverträgen und § 315 BGB, bei denen diese Problematik behandelt wird.
Siehe:
Strom-Sondervertragsmodelle und §315 BGB
Preiserhöhung im EWE Strom-Sondervertrag regio
Was im Strombereich gilt, gilt im Gasbereich erst recht, weil dort schon kein Versorgerwechsel möglich ist.
Derzeit testen die Versorger, ob sich die Kunden durch die Drohung mit einer Kündigung des Sondervertrages einschüchtern lassen, so zum Beispiel Mainova und SWL Stadtwerke Leipzig:
http://www.frankfurter-rundschau.de/ressorts/frankfurt_und_hessen/frankfurt_und_hessen/?cnt=623492&
Schreiben Sie Ihrem Versorger deshalb, dass eine entsprechende Kündigung nicht akzeptiert wird.
Sie können die entsprechenden Ausführungen aus den Beiträgen hierzu übernehmen.
Informieren Sie das Forum, wie der Versorger hiernach reagiert hat.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
alan5:
Hallo...allle zusammen. Die Stadtwerke haben mir jetzt geantwortet. Sie meinten die Kündigung des Sondervertrages ist legal nach Ziffer 2.6 des Vertrages.Die Ziffer besagt das die Stadtwerke berechtigt sind die preise aufgrund geänderter Anschaffungskosten zu ändern und das bei nichtzustimmung der preiserhöhung eine kündigung legal ist. Desweiteren haben sie mir noch versucht die erhöhung mit den gestiegenen beschaffungskosten zu begründen. Ich weiß aber, dass die stadtw. leipzig schon mit die höchsten preise in deutschland haben. auserdem haben andere versorger wie z.b. in dresden(artikel i.der LVZ) trotz gestiegenen ansch.kosten ihre preise nicht erhöht haben. was soll ich denn jetzt tun ? hat jemand eine idee? ich wollte jetzt den stromanbieter wechseln und das gaß nur unter vorbehallt zahlen was meint ihr? liebe grüße peter aus leipzig
alan5:
entschuldigt bitte die Rechtschreibfehler ......Habe Stress!!! Und Danke das ihr mir helft
Cremer:
Hallo alan5
Momentan keine Hektik.
1.) Haben/Hatten Sie gemäß § 315 BGB Widerstpruch eingelegt?
2.) Gas:
Wie sehen die Sondervertragsbestimmungen für Gas aus? Sind dort in einem § die Preisgleitklauseln oder Preisanpassungen festgelegt. Steht dort drin, z.B. oder so ähnlich:
\"Die Preisänderungsklauseln können jeweils mit Beginn des wirksam werdens einer Lohnänderung.... \"
oder
\" Eine Änderung des Verbraucherpreises kann jeweils zu den nachstehend genannten Terminen auf der Basis des Durchschnittes des Preises für extra leichtes Heizöl in den aufgeführten Referenzperioden erfolgen\"
Durch die Wörter \"kann\" oder \"können\" eröffnet dies die Möglichkeit sich gemäß § 315 BGB auf die Unbilligkeit zu berufen und Widerspruch einzulegen.
Ich bin mir fast sicher, dass Ihr Sondervertrag solche §§ mit ähnlichen Wortlauten enthält oder ähnlich lautet. Damit können Sie sich auf die Unbilligkeit berufen.
3.) Strom:
Haben die Stadtwerke den Strompreis erhöht? Auch dann können Sie nach § 315 BGB Widerpruch einlegen und nur alten Preis +2% akzeptieren. Haben Sie auch hier nach Musterbrief Widersppruch eingelegt?
4.) Wie lautet der § 2.6 Ihres Vertrages mit den Stadtwerken Leipzig?
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