Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neuer Trick von EON  (Gelesen 8026 mal)

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Offline ThomasW69

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Neuer Trick von EON
« am: 15. Juni 2007, 09:08:50 »
Hallo an alle.

Ich bin seit einigen Jahren Kunde der EON Thüringer Energie AG. Bei diesem Versorger habe ich 2 Verträge. Einen für Strom und einen für Gas. Nun flattert mir ein Schreiben des Versorgers ins Haus, daß mein Gasvertrag in zukunft mit dem Stromvertrag zusammengelegt wird. \'Zufälligerweise\' ist die neue Vertragsnummer die des Stromvetrages.  Gegen den Gasvertrag habe ich sein 3 Jahren erfolgreich Einspruch wegen unbilligkeit gemäß §315 BGB eingelegt. Der Versorger hat nie irgendwelche rechtlichen Schritte eingeleitet.
Ich vermute, daß die Zusammenlegung auf einen Stromvertrag dem Aushebeln meines Einsprichs bewirken soll.  
Was kann ich tun, damit dies nicht zustande kommt? ICh versuche seit tagen die Hotline zu erreichen. Leider geht da niemand ran.

Offline AlfredW

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Neuer Trick von EON
« Antwort #1 am: 15. Juni 2007, 09:52:13 »
Hallo.

Auch wenn es deine Frage nicht beantwortet, aber
ich bin auch E.ON Kunde bei mir ist Strom und Gas schon immer auf einem Vertrag.

Mit dem Unbilligkeitseinwand hatte ich bisher auch Erfolg,
nur sollte man nach dem letzten BGH-Urteil (Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06) ernsthaft darüber nachdenken, ob man die Kürzungen weiter beibehält.
Ich persönlich (kein Sondervertragskunde) bin mir da nun nicht mehr ganz sicher.
Werde aber zunächst mal abwarten, wie mein Versorger in der nächsten Zeit reagiert.

LG
AlfredoW

Offline Cremer

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Neuer Trick von EON
« Antwort #2 am: 15. Juni 2007, 10:42:53 »
@ThomasW69,

1.) Hotline ist in diesem Fall falsch. Kostet immer nur viel Geld. Im Zuge des Internettelefonierens ist es kostenlos die orginäre Rufnummer des Versorgers zu nutzen.

Bei einer Hotline landet man meistens bei irgendeinem Callcenter

2.) Es besteht kein Grund auf einmal aus 2 mach 1 Kundennummer.  ich vermute hier den Trick des versorgers des Erschleichens eines neuen Vertrages.
MFG
Gerd Cremer
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Offline AlfredW

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Neuer Trick von EON
« Antwort #3 am: 15. Juni 2007, 14:01:28 »
Ja sicher könnte Herr Cremers Vermutung zutreffen.

Ich würde das jedoch lieber Schriftlich lösen.
Ein Telefongespräch ist immer so eine Sache.

Offline Masserberger

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Neuer Trick von EON
« Antwort #4 am: 17. Juni 2007, 14:04:32 »
ein freundliches Hallo an Alle,

dies ist mein erster Beitrag hier. Hoffentlich verstoße ich nicht gleich gegen die Forenregeln.

Haben letzte Woche auch unsere \"Vertragsbestätigung\" von E.ON erhalten. (Welche Vertragsbestätigung ???, haben doch keine Änderung / neuen Vetrag beauftragt)

Wortlaut:
-------------------------------------------
Sehr geehrter Herr ...,

wir begrüßen Sie als Kunden der E.ON Thüringer Energie AG und freuen uns, Sie ab (Anmerkung: hätte wohl besser \"seit\" heißen sollen) 15.04.2007 sicher, wirtschaftlich und kundennah mit Energie zu versorgen.

Grundlage für die Belieferung mit Erdgas ist der von Ihnen unterzeichnete Erdgasliefervertrag.

.... Auflistung der Zählernummer und des Tarifes ...

Abgelesen werden die Zählerstände in der Regel einmal jährlich. Im Anschluss daran bekommen Sie Ihre Jahresrechnung.

... Auflistung neuer Abschlag (Gas) und Abschlagsfälligkeiten, Einzugsermächtigung und Zahlungsbedingungen ...

Bitte prüfen bzw. ergänzen Sie die in diesem Schreiben aufgeführten Angaben und informieren Sie uns rechtzeitig bei Änderungen.

... Hinweise zum Brennwert ...

... Hinweise, bei Versorgungsstörungen Ansprüche direkt gegen den Netzbetreiber geltent zu machen ...


-------------------------------------------

Sollten wir jetzt etwas unternehmen (Widerspruch etc.) ?

Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag !

Mit freundlichen Grüßen aus Masserberg im schönen Thüringer Wald !

P.S. Eventuell gibts den Wald bei uns ja auch nicht mehr so lange, Vattenfall baut eine neue 380KV Trasse quer über den Rennsteig.

Offline bjo

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Neuer Trick von EON
« Antwort #5 am: 17. Juni 2007, 15:38:36 »
mal hier im Forum suchen
ich würde in so einem Fall

- Stromanbieter wechseln (Stadtwerke Düsseldorf oder für mutige Flexstrom)
- Vertragsänderung widersprechen

Offline Cremer

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Neuer Trick von EON
« Antwort #6 am: 17. Juni 2007, 19:12:11 »
@bjo,

falsche Reaktion (100 Minuspunkte :) )

@Masserberger,

haben Sie eine wirksame Kündigung des Altvertrages?

Ich glaube nicht.

Dann bräuchten Sie eigentlich nach Auffassung von H. Fricke nichts zu tun.

Ich dagegen (meine persönliche Meinung) würde da widersprechen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline winampdevil

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Neuer Trick von EON
« Antwort #7 am: 18. Juni 2007, 16:40:09 »
Ich bin auch begrüsst worden....

Habe daraufhin brieflich nach einer Bestätigung verlangt, daß mein bisheriger Vertrag uneingeschränkt beibehalten wird.

Dies ist m.E. auch insofern wichtig, da als Grundlage \"der von Ihnen unterzeichnete Vertrag\" genannt wird.

Einen solchen hab ich in der Tat, nämlich für den Gastarif \"duravat\".
Dieser wurde mir einseitig nach meinem Widerspruch gekündigt und ich wurde in den teueren Norm-Sondervertrag \"maxivat\" eingestuft.

Auf die Antwort bin ich jetzt mal gespannt.

Grüße
Frank

Offline DieAdmin

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Neuer Trick von EON
« Antwort #8 am: 18. Juni 2007, 19:44:03 »
Zitat
Original von Masserberger

Mit freundlichen Grüßen aus Masserberg im schönen Thüringer Wald !

P.S. Eventuell gibts den Wald bei uns ja auch nicht mehr so lange, Vattenfall baut eine neue 380KV Trasse quer über den Rennsteig.

@Masserberger

ein Willkommens-Ruf schalt zurück im Thüringer Wald ;)

Die Trasse war auch hier im Forum schon ein Thema:

E.ON, Vattenfall und EWE gemeinsam Offshore - Windstrom

 

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