Die Stadtwerke Leipzig ärgern mich weiter... nachdem jetzt ein paar Monate Ruhe war (außer regelmäßigen Mahnungen, die ich aber mittlerweile ignoriere, da doch nie die angekündigte Klage kommt), ist nun ein neues Schreiben aufgetaucht, daß unter Bezugnahme auf ein aktuelles Urteil des BGH vom 28. März 2007 (Az: VIII ZR 144/06) behauptet, daß nun keine Kürzung gemäß § 315 BGB zulässig sei. Außerdem würde in Leipzig nun auch Wettbewerb möglich sein. Ich solle ab 1. Juni 2007 die vollen Preise zahlen. (Schreiben vom 30. Mai, sehr zeitig angekpündigt).
Zum einen beziehe ich mich ja nur hilfsweise auf § 315 BGB, sondern mehr auf den aktuell noch laufenden Vertrag (gekündigt zu Mitte/Ende August, dann werde ich voraussichtlich auch wechseln), zum anderen bin ich unsicher, ob diese Behauptung der Statdwerke nun richtig ist.
Kann mir jemand helfen?