Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnung trotz Stundung und Einzugsermächtigung - Anwalt?  (Gelesen 4896 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Regina***

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 127
  • Karma: +0/-0
Hallo,

mittlerweile hat die Entega TROTZ ihres Schreibens, dass sie die Nachforderung aus der Gasrechnung stundet, genau diesen Betrag angemahnt.

Außerdem weigert sie sich nach wie vor hartnäckig, meine wirksam begrenzte Einzugsermächtigung zu gebrauchen und schickt auch für die Abschläge Mahnungen, obwohl ich nunmehr nochmals (per Fax und per Einschreiben mit Rückschein) meine Zahlungswilligkeit bekundet habe und erneut auf die gültige Einzugsermächtigung hingewiesen habe.

Sie drohen auch mal wieder mit einer möglichen Versorgungseinstellung (ohne einen festen Termin zu nennen).

Weiß jemand einen in Bezug auf Entega versierten Anwalt in Darmstadt oder der näheren Umgebung? (gerne er PN).

Ich habe erneut erwähnt, dass ich mir vorbehalte, Rechtsmittel einzulegen und dass durch das Verhalten der Entega der § 315 systematisch unterlaufen sowie der Straftatbestand des § 226 BGB (Schikaneverbot) erfüllt ist.

Und Entega mahnt fleißig weiter ... *seufz*

So langsam habe ich die Faxen dicke und würde gerne schärfere Geschütze auffahren.

LG
Regina

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Mahnung trotz Stundung und Einzugsermächtigung - Anwalt?
« Antwort #1 am: 12. Juni 2007, 07:31:00 »
@Regina***

Wir haben ein Mitglied in unserer BIFEP, welcher auch Kunde bei der Entega ist.

Gleiches Spiel auch dort

Kein Bluddruck und nicht aufregen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Regina***

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 127
  • Karma: +0/-0
Mahnung trotz Stundung und Einzugsermächtigung - Anwalt?
« Antwort #2 am: 13. Juni 2007, 12:33:46 »
Entega hat geantwortet und weigert sich nach wie vor, meine Einzugsermächtigung umzusetzen:

(Zitat aus dem Schreiben)
Zitat
Sie haben unseren Preisen widersprochen und uns untersagt die vollständigen Rechnungsbeträge abzubuchen.

Bezüglich der Einzugsermächtigung möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Beschränkung derselben uns nicht möglich ist. Wir können nicht die Abschläge abbuchen und aber die Rest-Rechnungsbeträge offen lassen. Bleibt eine Einzugsermächtigung bestehen, würde zusätzlich zu den Abschlägen auch der volle Rechnungsbetrag zum Fälligkeitsdatum eingezogen.

Aus diesem Grund haben wir Ihre Einzugsermächtigung aus unseren Unterlagen herausgenommen.
. . .
(Zitat Ende)
(das Schreiben hatten die mir schon mal am 22.5. geschickt, damals habe ich schon entsprechend reagiert - siehe mein Punkt 4 in diesem Posting)

Und nun?
1.
Wenn ich überweise, bucht Entega möglicherweise trotz auf dem Überweisungsträger angegebenem Verwendungszweck auf die gar nicht offen stehende Nachzahlung.

2.
Wenn ich überweise komme ich nicht in den Genuss der Rabatte, die es bei einer Einzugsermächtigung gibt. (dies wäre wohl Benachteiligung - möglicherweise Verstoß gegen das GG - Gleichbehandlungsgrundsatz ?!)

3.
Wenn ich überweise, kostet es meine Zeit ...
kann ich pro Überweisung eine Gebühr von 2,50 Euro von der Entega verlangen für durch die Entega unnötig verursachten Zeitaufwand?

4.
Die \"Rest-Rechnungsbeträge\" sind ja wegen meines Widerspruchs gem.  § 315 gar nicht fällig. Das habe ich Entega bereits mehrfach mitgeteilt.

Also drehen wir uns im Kreise ...

Wie soll ich reagieren?
Tipps gerne auch per PN.

Danke und VG
Regina

P.S. soll mir mal keiner erzählen, dass es technisch unmöglich ist, NUR die Abschläge einzuziehen ... alles reine Schikane ...
Mittlerweile hätte ich wirklich nicht übel Lust, die \"Ente-GAGA\" wegen Schikane zu verklagen!

Von daher besteht meine Frage nach einem guten Anwalt in Bezug auf Energierecht und Entega nach wie vor. Bitte Mitteilung ins Postfach. DANKE !

P.P.S. Gibt es hier im Forum Entega-Kunden, wo die Entega die wirksam begrenzte Einzugsermächtigung akzeptiert hat und auch entsprechend abbucht? Bitte bei mir melden, evtl. auch per PN (ist wichtig für meine Argumentation gegenüber Entega - denn dies würde heißen, dass Entega mich NACHWEISLICH schikaniert und benachteiligt)

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Mahnung trotz Stundung und Einzugsermächtigung - Anwalt?
« Antwort #3 am: 13. Juni 2007, 15:20:46 »
@Regina***,

natürlich ist es reine Schikane, wenn die Entega den begrenzten Abschlagsbetrag nicht abbuchen will.

Dann fragen Sie doch mal zunächst schriftlich an, wie Sie den abschlag haben möchten per :D
- Scheck,
- bar
- Dauerauftrag

Letztlich bleibt Ihnen nur das online-dauerauftrag-banking übrig.

Sie werden sowieso Ihre eigene Jahresrechnung erstellen (müssen), dann rechnen Sie ja sowieso mit den alten Preisen, welche garantiert unter dem aktuellen Preis abzügl. Rabatte liegt.

Ich würde sogar die Rabatte ansetzen/in Abzug bringen.

 Mache ich ebenfalls seit 2004 so, obwohl seit 1.7.2006 dieser Stromtarif mit dem Rabattsystem es nicht mehr gibt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz