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Autor Thema: Rechtsauffassung des BGW widerlegt  (Gelesen 1918 mal)

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Offline RR-E-ft

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Rechtsauffassung des BGW widerlegt
« am: 14. Juni 2007, 12:08:00 »
Nach der Rechtsauffassung des BGW findet § 315 BGB auf Gaspreiserhöhungen keine Anwendung:


Rechtsauffassung des BGW

Der BGH stellte klar, dass eine Billigkeitskontrolle einer Preiserhöhung aufgrund eines gesetzlichen Preisänderungsrechts zu erfolgen hat.

Möglicherweise betraf die Rechtsauffassung des BGW Sonderverträge, in denen kein gesetzliches Preisänderungsrecht besteht (oft Heizgas- Sonderpreisvereinbarung genannt).

Preisänderungsvorbehalte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstoßen.

Nach der Rechtsprechung des BGH genügt der weite Spielraum der Billigkeit nicht den Anforderungen, die nach dem Transparenzgebot an eine solche Formularbestimmung zu stellen sind.

Sind Preisänderungsvorbehalte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, sind einseitige Preisänderungen nach Vertragsabschluss unzulässig.

Insoweit ist es zutreffend, dass nach herrschender Meinung dabei keine Billigkeitskontrolle erfolgt, weil es auf eine solche gar nicht ankommt.


Dies bestätigt auch der BGW.

 

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