Original von Pyrrha80
Jetzt wurde uns gesagt, als wir das Haus gekauft haben, hätten wir automatisch den Vertrag des Vorbesitzers übernommen. . .
Inwieweit beim Kauf eines Hauses Versorgungsverträge übernommen werden, muss ein Anwalt beantworten.
Original von Pyrrha80
Der bezieht sich auf einen Vertrag mit Preigleitklausel. Jetzt wollten wir von der EVB eine Kopie unseres Gasvertrages und habene einen neuen geschick bekommen.
Denn wir haben nie einen Vertrag unterschrieben!
Aha - die EVB ziert sich also, einen Vertrag vorzulegen. Also haben sie keinen oder sie finden diesen nicht vorteilhaft genug.
Daher könnte folgendes funktionieren: Behauptet einfach, ein Versorgungsvertrag mit euch sei - ohne schriftlichen Abschluss und Preisverhandlung - konkludent durch Entnahme von Gas bei Eurem Einzug zustande gekommen. Ihr wäret davon ausgegangen, dass die EVB die Preise einseitig festlegt. So war es ja wohl auch, nicht wahr?
Das ist für die EVB der worst-case. Damit ist sie gezwungen, die Existenz eines für sie vorteilhafteren Vertrags nachweisen, um daraus Forderungen ableiten zu können.
Vorsorglich nochmal der Hinweis: Ich selbst bin kein Anwalt!Gruss,
ESG-Rebell