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Autor Thema: Vertrag vom Vorbesitzer mit Preigleitklausel übernommen???  (Gelesen 6923 mal)

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Offline Pyrrha80

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Hallo,

mein Schwiegervater und ich habe im letzten Jahr den Kampf gegen die Eisenacher Stadtwerke aufgenommen, da unser Bezugspreis innerhalb eines Jahres um 39 % angehoben wurde.

Nach langem Hin und Her und zahlreichen Mahnungen hat die EVB die Angelegeheit jetzt einem Anwalt übergeben. Der bezieht sich auf einen Vertrag mit Preigleitklausel. Jetzt wollten wir von der EVB eine Kopie unseres Gasvertrages und habene einen neuen geschick bekommen.
Denn wir haben  nie einen Vertrag unterschrieben!
Jetzt wurde uns gesagt, als wir das Haus gekauft haben, hätten wir automatisch  den Vertrag des Vorbesitzers übernommen. . .

[Ist das rechtens???
Im neuen Vertrag der EVB steht eindeutig unter Art.3 \"Der Vertrag ist erst gültig, wenn er von beiden Parteien unterschrieben vorliegt\"

Gilt das dann nicht auch für unser angeblichen Vertrag??

Wäre für Hilfe echt dankbar.

Nicole

Offline ESG-Rebell

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Vertrag vom Vorbesitzer mit Preigleitklausel übernommen???
« Antwort #1 am: 06. Juni 2007, 09:34:19 »
Zitat
Original von Pyrrha80
Jetzt wurde uns gesagt, als wir das Haus gekauft haben, hätten wir automatisch  den Vertrag des Vorbesitzers übernommen. . .
Inwieweit beim Kauf eines Hauses Versorgungsverträge übernommen werden, muss ein Anwalt beantworten.

Zitat
Original von Pyrrha80
Der bezieht sich auf einen Vertrag mit Preigleitklausel. Jetzt wollten wir von der EVB eine Kopie unseres Gasvertrages und habene einen neuen geschick bekommen.
Denn wir haben nie einen Vertrag unterschrieben!
Aha - die EVB ziert sich also, einen Vertrag vorzulegen. Also haben sie keinen oder sie finden diesen nicht vorteilhaft genug.

Daher könnte folgendes funktionieren: Behauptet einfach, ein Versorgungsvertrag mit euch sei - ohne schriftlichen Abschluss und Preisverhandlung - konkludent durch Entnahme von Gas bei Eurem Einzug zustande gekommen. Ihr wäret davon ausgegangen, dass die EVB die Preise einseitig festlegt. So war es ja wohl auch, nicht wahr?

Das ist für die EVB der worst-case. Damit ist sie gezwungen, die Existenz eines für sie vorteilhafteren Vertrags nachweisen, um daraus Forderungen ableiten zu können.

Vorsorglich nochmal der Hinweis: Ich selbst bin kein Anwalt!

Gruss,
ESG-Rebell

Offline RR-E-ft

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Vertrag vom Vorbesitzer mit Preigleitklausel übernommen???
« Antwort #2 am: 06. Juni 2007, 11:26:35 »
@Pyrrha80

Grundsätzlich kommt keine automatische Vertragsübernahme in Betracht.

Jeder ist nur an die Verträge gebunden, die er selbst abgeschlossen hat und auf deren Inhalt er sich selbst geeinigt hatte.

Zu einer Vertragsübernahme bedarf es sogar eines dreiseitigen Vertrages zwischen dem Versorger, dem Altkunden und dem Neukunden.

Bei einem solchen Vertragsabschluss muss der Neukunde jedenfalls mitwirken. Lediglich bei einer Vertragsübernahme nach § 32 Abs. 4 AVBFernwärmeV ist die Zusteimmung des Versorgungsunternehmens entbehrlich.

Demnach ist eine automatische Vertragsübernahme durch einen Kunden ausgeschlossen.

Es kommt dann bis zum 13.07.2005 nur ein konkludenter Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Versorgungsunternehmen nach § 2 Abs. 2  AVBEltV/ AVBGasV in Betracht.

Für die wirksame Einbeziehung einer AGB- Bestimmung, die eine Preisgleitklausel enthält, bedarf es zudem der strengen Voraussetzungen der §§ 305 ff. BGB.

Offline DieAdmin

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Vertrag vom Vorbesitzer mit Preigleitklausel übernommen???
« Antwort #3 am: 06. Juni 2007, 14:20:34 »
@Pyrrha80,

da hier nun jemand aus dem nahen Eisenach schreibt, will ich Willkommensgrüße aus Friedrichroda senden :)

Also ein herzliches Willkommen in unserer rebellischen Runde  :]

 

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