Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
2. Mahnung mit Sperrungsandrohung !
RR-E-ft:
@BerndA
Es sieht so aus, als wenn Ihr Versorger mit Kanonen auf Spatzen schießen wollte. Der insgesamt ausstehende Betrag ist doch wohl vollkommen marginal, insoweit gilt § 33 Abs. 2 AVBV am Ende.
Ein reiner Einschüchterungsversuch.
Unangebracht erscheint auch, dass der Versorger immer gleich auch Wasser etc. abstellen will.
In diesem Zusammenhang rate ich Ihnen, Ihrem Versorger mitzuteilen, dass Sie gegen die Wassertarife den Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB geltend machen und die entsprechenden Beträge nur noch unter einem entsprechenden Vorbehalt der gerichtlichen kontrolle und der Rückforderung leisten werden.
Dann wird sich Ihr Versorger schon überlegen, ob diese Verknüpfung zukünftig noch sinnvoll für ihn ist.
Sie müssen sich jedoch mit dem Landeswirtschaftsministerium in Verbindung setzen. Ihre Auffassung wird gestützt von der Rechtsprechung des BGH. In beiden Fällen verändert sich die Bedeutung des Wortes.
An die Presse würde ich mich in der Sache schon jetzt wenden, allein schon, damit andere Betroffene sehen, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss.
Sie werden keine Anzeige erstatten, sondern den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen, vgl. unter \"Fragen und Antworten\"
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
BerndA:
Hallo Herr Fricke,
nochmals Dank für Ihren Beitrag. Sie schreiben das der geforderte Betrag marginal sei, das aber am Ende doch \"§ 33 Abs. 2 AVBV \" gilt.
Wie muss ich das verstehen ? Meienr Meinung nach habe ich den jetzt noch geforderten Betrag von 11,90 Euro zu Recht nicht gezahlt, da er sich nur durch die Erhöhung des Abschlages nach der Preiserhöhung ergeben hat!
Sínd Sie der Meinung, das ich doch zahlen muss, oder wie muss ich den Hinweis auf § 33 Abs. 2 AVBV verstehen ?
Ich habe heute vorsichthalbr die Schutzschrift gegen die mögliche einstweilige Verfügung des EVU beim Amtsgericht hinterlegen lassen.
Wie lange gilt die eigentlich ? Muss Sie evtl. nach bestimmter Zeit wiederholt werden ?
Ich bin natürlich sehr gespannt, wie mein EVU jetzt reagiert ! Was sollte denn eigentlich geschehen, wenn die Sperrungsandrohung nicht zurück genommen wird ? Kann das EVU den Gashahn auch außerhalb meines Grundstückes zudrehen ?
Fragen über Fragen...seufz! :roll:
Leider bin ich, so wie es im Moment aussieht, doch wohl Einzelkämpfer hier ! Das macht die Sache nicht leichter. Ist denn niemand anderes auch noch Gelsenwasserkunde ?
Meldet euch doch mal bei mir !
Allein ist es natürlich auch schwierig mit der Presse oder der Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Wer will schon einen Einzelkämpfer sehen ?
Aber gut, ich werde mein Möglichstes versuchen ! :twisted:
Aber zum Schluss nochmals die Frage, Herr Fricke, ist mein Vorgehen so richtig, bisher ?( bis auf das Wort \"Anzeige\" statt \"zur Kenntnis\" bringen)
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
Bernd Ahlers
RR-E-ft:
Sehr geehrter Herr Ahlers,
§ 33 Abs. 2 AVBV am Ende ist eine Zitierweise.
Eigentlich meinte ich Satz 2 der Bestimmung.
Dieser lautet:
\"Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen, und hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt.\"
Wegen des marginalen Außenstandes wäre eine Versorgungseinstellung schon vollkommen unverhältnismäßig. Das liegt doch ganz deutlich auf der Hand.
Dies ergibt sich zudem, wenn man die Kosten einer Sperrung und anschließenden Entsperrung der Kundenanlage bedenkt.
Im Übrigen alles richtig. Der Versorger müßte ja nun seinerseits mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen. Wegen des Begehrens einer dringenden Versorgungseinstellung wegen des kleinen Betrages würde er sich wohl nur lächerlich machen.
Wenn Ihr Versorger das Geld wirklich so dringend braucht:
Sammeln Sie doch vor dem Unternehmenssitz medienwirksam mit einem Hut in der Hand Kleingeld und liefern es an dessen Kasse ab.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
BerndA:
Hallo Energiepreisrebellen !
Ihr werdet es kaum glauben !
Nachdem ich hier alle Hebel in Bewegung gesetzt hatte ( einschließlich eines dringenden Faxes an die Energieaufsichtsbehörde NRW, die Faxnummer kann ich euch gerne geben) und schon einen Termin mit der örtlichen Presse und der Staatsanwaltschaft hatte, so, wie Herr RA Fricke es auch empfohlen hatte, passierte heute um 16:30 Uhr Ortszeit das schier Unfassbare, ich erhielt einen Anruf vom Prokuristen meines Gasversorgers Gelsenwasser AG persönlich ! Wow!!!
Darin bat er mehrfach um Entschuldigung, dass mir eine zweite Mahnung mit Sperrungsandrohung zugegangen sei, und es sei offensichtlich ein Versehen der Buchhaltung gewesen, und das alles hätte so nicht ablaufen sollen !!! :wink:
Er werde mir das ganze auch noch schriftlich mitteilen, worum ich natürlich gebeten hatte, und ich könnte davon ausgehen, dass die Sache damit erstmal aus der Welt sei !!! :lol: :lol: :lol:
Dann sprach er noch was von einer informellen Anfrage des Kartellamtes an Gelsenwasser, oder ähnlichem, es laufe da gerade was, habe es leider am Telefon nicht ganz kapiert.
Was ist da bloß passiert ? Sollte sich tatsächlich die Energieaufsicht eingeschaltet haben ?
Das wäre ja ein geradezu sensationeller Vorgang, findet ihr nicht ?
Habt ihr sowas schon erlebt ? Unglaublich oder ?
Sobald das Schreiben von Gelsenwasser hier ist, werde ich den genauen Wortlaut mal hier reinstellen !
Also, ein Zwischenerfolg auf der ganzen Linie, dank eurer Tipps und natürlich denen von unserem RA, Herrn Fricke !!! :D :D :D
Das macht doch Mut zum Weitermachen, oder ? Also nicht aufgeben, ich helfe gerne jedem weiter, der dazu Fragen hat, auch telefonisch unter 02573/2632 ab 20:00 Uhr.
Ich denke mir mal, das die sich jetzt auch nicht mehr trauen werden, jemals eine weitere Mahnung oder Sperrungsandrohung auszusprechen. Aber mal sehen was am Jahresende passiert. Aber bis dahin fleißt noch viel Wasser den Rhein hinunter ! :D :D :D
Erst mal zahle ich den alten Preis plus 2% , jetzt erst recht, ist doch wohl klar, oder ? :twisted:
Bis dann !
Mit diesmal besonders freundlichen Grüßen :D :D :D aus dem Münsterland
Bernd Ahlers
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