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Autor Thema: Kaufvertrag eines Flüssiggastanks  (Gelesen 4864 mal)

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Offline armer kleiner Wicht

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Kaufvertrag eines Flüssiggastanks
« am: 31. Mai 2007, 10:11:37 »
hallo,
nach zwei Jahren ärger mit Westfalengas (siehe Beitrag1) hab ich es endlich geschafft,das Westfalengas mir ihren Gastank verkaufen will.
Wie und was sollte in einem Kaufvertrag über einen Flüssiggastank stehen?
Habe große Angst das die mich doch noch irgendwie in die Pfanne hauen :O),
welche Papiere müssen die mir aushändigen?
Über Antworten/Hilfe würde ich mich freuen

gruß
armer kleiner Wicht

Offline gastanker

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Kaufvertrag eines Flüssiggastanks
« Antwort #1 am: 31. Mai 2007, 11:42:37 »
Hallo armer kleiner Wicht,

in dem Kaufvertrag sollten/müssten folgende Punkte erwähnt werden:

1) Datum des Eigentumübergangs (also ab wann du Eigentümer, also rechtlich die Herrschaft über den Behälter übernimmst);
2) genaue Behälterbezeichnung zum Zeitpunkt des Verkaufes, also
- Behälternummer,
- Behälterhersteller, Baujahr
- Behältervolumen/Behältergröße,
- Behälterfarbe,
- Lagerungsart (erdegedeckt, oberirdisch, semi);
3) mögliche Mängel (bzw. wird meistens geschrieben, dass der Behälter verkauft, wie er vor Ort steht, bzw. gekauft wie gesehen).

Auf jeden Fall muss dir das Behälterbuch, bzw. ein Ausdruck davon (wenn das Original bei älteren Behältern nicht mehr existiert) übergeben werden.

Damit solltest du auf der sicheren Seite stehen.

Gruß

gastanker

Offline Ready XL

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Kaufvertrag eines Flüssiggastanks
« Antwort #2 am: 01. Juni 2007, 17:17:54 »
@armer kleiner Wicht,

... kann dir nur empfeheln, die Ratschläge zu beherzigen. LASS DICH BLOSS NICHT VON DIESEN ABZOCKERN ÜBER\'N TISCH ZIEHEN!
Ich hoffe, Du hast einen guten Preis rausgehandelt. Dass die aber so schnell nachgeben kann ich irgendwie nicht so recht glauben.
Solltes Du es trotzdem zu \"guten\" Konditionen geschafft haben, dann herzlichen Glückwunsch!

Ready XL

 

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