Hallo armer kleiner Wicht,
in dem Kaufvertrag sollten/müssten folgende Punkte erwähnt werden:
1) Datum des Eigentumübergangs (also ab wann du Eigentümer, also rechtlich die Herrschaft über den Behälter übernimmst);
2) genaue Behälterbezeichnung zum Zeitpunkt des Verkaufes, also
- Behälternummer,
- Behälterhersteller, Baujahr
- Behältervolumen/Behältergröße,
- Behälterfarbe,
- Lagerungsart (erdegedeckt, oberirdisch, semi);
3) mögliche Mängel (bzw. wird meistens geschrieben, dass der Behälter verkauft, wie er vor Ort steht, bzw. gekauft wie gesehen).
Auf jeden Fall muss dir das Behälterbuch, bzw. ein Ausdruck davon (wenn das Original bei älteren Behältern nicht mehr existiert) übergeben werden.
Damit solltest du auf der sicheren Seite stehen.
Gruß
gastanker