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Autor Thema: Änderung der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zum Gasliefervertrag  (Gelesen 3947 mal)

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Offline kletuch

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Hallo Mitglieder,
Propan Rheingas ändert zum 01.07.07 den Gasliefervertrag und die Allgemeinen Bedingungen.
In den Allgemeinen neuen Bedingungen steht unter § 1:
DER KUNDE VERPFLICHTET SICH; FLÜSSIGGAS FÜR DIESE LIEFERSTELLE AUSSCHLIESSLICH BEI RHEINGAS ZUBEZIEHEN:

Muß ich dieses so hinnehmen oder kann ich meinen alten Gasliefervertrag zum 30.06.07 kündigen mit der Begründung:

AVBGasV § 32 Abs. 2 vom 21.06.79

vielen Dank

Offline RR-E-ft

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Änderung der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zum Gasliefervertrag
« Antwort #1 am: 28. Mai 2007, 16:00:27 »
@kletuch

Die AVGBGasV galt als Verordnung nur für die leitungsgebundene Gasversorgung gem. § 10 EnWG 1998. Die AVBGasV ist am 08.11.2006 außer Kraft getreten.


Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen1, wonach der Lieferant berechtigt ist, die  Vertragsbedingungen und damit den Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluss einseitig zu ändern, verstößt regelmäßig gegen § 307 BGB und ist deshalb unwirksam.

Offline kletuch

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Änderung der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zum Gasliefervertrag
« Antwort #2 am: 28. Mai 2007, 16:53:09 »
Hallo RR-E-ft

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Ich bin auch der Meinung das es unwirksam ist.
Auch steht im dem neu gefassten  Allgemeinen Bedingungen nichts von einer Kündigung drin.

Im Änderungvertrag des Gasliefervertrages gibt es jetzt eine Preisgleitklausel  danach wollen Die RHEINGAS GmbH den Arbeitspreis zweimal im Jahr verändern.

Dieser liegt jetzt schon bei 7,59 Cent/KWh brutto

Gruß an alle

Offline RR-E-ft

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Änderung der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zum Gasliefervertrag
« Antwort #3 am: 28. Mai 2007, 16:57:16 »
@kletuch

Einem Änderungsvertrag darf man natürlich nicht zustimmen. Ein Vertrag ist eben keine einseitige Festlegung (Diktat), sondern eben ein zweiseitiger Vertrag, auf dessen Inhalt man sich einigen muss, §§ 145 ff. BGB.

Offline kletuch

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Änderung der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zum Gasliefervertrag
« Antwort #4 am: 28. Mai 2007, 17:23:53 »
vielen Dank für die Aufklärung

 

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