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Autor Thema: Wir kommen nicht an unseren Zähler ran  (Gelesen 3960 mal)

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Offline Tanja

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Wir kommen nicht an unseren Zähler ran
« am: 24. Januar 2005, 23:19:46 »
Hallo,
ich hätte mir gerne die \"Jahresüberblicktabelle\" ausgedruckt (bei gaspreise-runter-owl) und mir besagte Tabelle neben unseren Zähler gehängt.
Aber an den kommen wir gar nicht heran. Die Zähler sind im Heizungsraum installiert und der ist abgeschlossen. Unser Vermieter hat keinen Schlüssel dazu.
Ist das eigentlich rechtens? Wir haben keinerlei Möglichkeit zwischendurch den Zählerstand zu kontrollieren.
Letztes Jahr hatte ich einmal die Gelgenheit dazu, weil ich den Schornsteinfeger erwischt habe.
Wenn jetzt die Jahresendabrechnung kommt kann ich nichts kontrollieren. Ich habe rein gar nichts in der Hand.

Offline RR-E-ft

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Wir kommen nicht an unseren Zähler ran
« Antwort #1 am: 25. Januar 2005, 11:54:49 »
In einer gerichtlichen Auseinandersetzung nutzt es dem Kunden oft nichts, den Zählerstand und damit den angefallenen Verbrauch zu bestreiten, da dieser nach der Rechtsprechung \"Gegenstand der eigenen Wahrnehmung\" ist.

Man muss also als Kunde darlegen und ggf. beweisen, welche Zählerstände tatsächlich angezeigt wurden und welcher Verbrauch in welchen Zeiträumen daraus resultiert.

Gerade bei unterjährigen Preisanpassungen ist dies wichtig, weil es dann nicht nur auf den Gesamtverbrauch, sondern auf den Verbrauch in den maßgeblichen Zeiträumen ankommt.

Das mit dem \"Gegenstand der eigenen Wahrnehmung\" ist bei Ihnen anders, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zu Ihrem Zähler gar keinen Zugang haben.

Den Schlüssel sollten Sie sich gleichwohl schleunigst besorgen, um den Zähler regelmäßig ablesen zu können.

Sie müssen die Möglichkeit haben, z.B. Unregelmäßigkeiten bei der Anzeige festellen zu können.

Dann können Sie z.B. widersprechen, wenn der Versorger Ihren Verbrauch vor einer Preiserhöhung gering und nach einer Preiserhöhung hoch geschätzt hat.

Die tatsächlichen Zählerstände zählen.

Sie könnten zum Beispiel im Winter im Urlaub gewesen sein und deshalb gerade in der Heizperiode - entgegen den Grundannahmen einer sonstigen Schätzung - weniger verbraucht haben.

Sie sollten die Zählerstände deshalb regelmäßig protokollieren und sicherheitshalber von einem Zeugen jeweils gegenzeichnen lassen.

Bei manchem Versorger besteht die Möglichkeit, die zwischenzeitlichen Zählerstände zum Zwecke der Verbrauchsabrechnung ständig mitzuteilen. Eine solche Möglichkeit sollte auch genutzt werden.

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwanwalt

Offline terminator3

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Wir kommen nicht an unseren Zähler ran
« Antwort #2 am: 25. Januar 2005, 20:40:15 »
Hi,
wie der Vermieter hat keinen Schlüssel ??

Natürlich muss dieser einen haben, es sei denn er ist nicht Eigentümer.....

Im Notfall hilft immer der \"Schlüsselnotdienst\"....***g***

VG T3

 

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