Energiepreis-Protest > badenova
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
gasometer:
Hallo Bienenblues
hatte schon mal hier angefragt (09.11.07), ob die Badenova Ihnen die Differez aus der Jahresrechnung auf IHR GIROKONTO überwiesen hat, oder nur Ihrem Kundenkonto bei denen. Würde mich immer noch interessieren.
Zur Sammelklage denke ich nicht, dass man sich da noch dranhängen kann.
Hier wurde aber oft genug auf die Termine hingewiesen.
Gruss Gasometer
fizzz:
@gasometer:
letztes Jahr hat mir die BADENOVA meine Forderung aus zuviel bezahlten Abschlägen auf mein Girokonto zurücküberwiesen. Dieses Jahr allerdings nicht, weil sie sich ja im Recht sehen und dies mit dieser erkauften TURBO-Wirtschaftsprüfer-Bescheinigung belegen wollen. (*G*) Stattdessen fordern sie natürlich alle Beträge und Forderungen zurück.
@bienenblues: bei Ihnen?
bienenblues:
@gasometer & & fizz,
Badenova hat ohne meine Zustimmung für den Abrechnungszeitraum 2006/2007 von meinem Konto Geld abgebucht. Badenova hat von mir lediglich eine begrenzte Abbuchungsermächtigung und diese hat Badenova ohne meine Zustimmung deutlich überschritten. Aber, dieser Vorgehensweise werde ich nicht zustimmen. Die damit zuviel abgebuchten Beiträge werde ich auf die Monate 2007/2008 anpassen.
gruss,
BB
elmex:
--- Zitat ---Original von bienenblues
Badenova hat ohne meine Zustimmung für den Abrechnungszeitraum 2006/2007 von meinem Konto Geld abgebucht. Badenova hat von mir lediglich eine begrenzte Abbuchungsermächtigung und diese hat Badenova ohne meine Zustimmung deutlich überschritten. Aber, dieser Vorgehensweise werde ich nicht zustimmen. Die damit zuviel abgebuchten Beiträge werde ich auf die Monate 2007/2008 anpassen.
--- Ende Zitat ---
Sie sollten die unberechtigte Abbuchung rückgängig machen. Das geschieht ganz einfach durch Widerruf bei der Bank innerhalb von 6 Wochen (sog. Einzugsermächtigungsverfahren).
Eine Aufrechnung zwischen verschiedenen Abrechnungsperioden ist problematisch (vgl. § 17 Abs. 3 Strom-/GasGVV)
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von elmex
Sie sollten die unberechtigte Abbuchung rückgängig machen. Das geschieht ganz einfach durch Widerruf bei der Bank innerhalb von 6 Wochen
--- Ende Zitat ---
Sogar innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss für das Quartal!
Das ergibt dann maximal 4 1/2 Monate Zeit nach der Abbuchung!
Das wissen bzw. erzählen auch etliche Bankangestellte nicht korrekt.
Gruss,
ESG-Rebell.
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