Original von Hr.Rossi
In den Vertragsunterlagen steht \"Angebot bezieht sich auf den Tarif Sonderpreis ES\". Kann es passieren, das ab November die Grundversorgung als Referenz genommen wird? Dann läge das Angebot ja über dem Tarif ES.
Gruß Hr.Rossi
Das steht ja noch mehr im Vertrag:
Senkt Ihr Grundversorger (z.B. das Stadtwerk) die Preise, senken wir unsere Preise auch. Hebt er sie an, bleiben wir trotzdem drunter.
Der im Vertrag vereinbarte Arbeitspreis wird dabei jedoch nicht überschritten. Und das für ein Jahr ab Belieferungsbeginn!Man kann sich da in dem besonderen Fall (Grundlage Tarif ES) nochmal vergewissern und notfalls nochmals ausdrücklich absichern. Z.B. Grundlage ist der jeweils günstigste Tarif des Grundvesorgers. Vielleicht kann man das ja mit Zustimmung von E-wie-einfach ergänzen.
Was ich nicht verstehe ist, dass es aktuell beim Grundversorger keinen gültigen Tarif für die Grundversorgung geben soll. Da ist ja die Ursache für die Grundlage \"Tarif ES\". E-wie-einfach hat einfach keine andere Basis.

Offensichtlich werden die Grundversorgungskunden aktuell noch nach dem Tarif ES abgerechnet. Aber da gibt es doch sicher vor Ort Experten, die den Hintergrund dazu kennen. Ab November soll es ja einen Grundversorgungstarif geben, der allerdings teuerer ist.
Das Problem sehe ich weniger im Vertragsangebot, sondern eher darin:
E WIE EINFACH ist eine hundertprozentige Tochter von E.ON.[/list]