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Autor Thema: Sperrungsandrohung der Gasversorgung  (Gelesen 4621 mal)

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Offline BerndA

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Sperrungsandrohung der Gasversorgung
« am: 21. Januar 2005, 21:38:53 »
Hallo an Alle,

habe da nochmal eine Bitte:

Da einige Versorger offensichtlich tatsächlich nicht davor zurückschrecken, eine Sperrung der Gasversorgung anzudrohen oder sogar durchzusetzen und dies der zur Zeit größte \"GAU\" für den einzelnen Verbraucher, der sich durch das Musterschreiben gewehrt hat, darstellt, bitte ich die rechtlich geschulten Experten, wenn möglich, doch noch einmal kurz aufzulisten , was in so einem Fall beim Amtsgericht genau zu tun ist.

Also, wie und in welcher Reihenfolge sind  \"Einstweilige Verfügung\", \"Schutzschrift gegen die Durchsetzung der Sperrung\" und was es da sonst noch alles an juristischen Mitteln gibt, im Einzelnen zu beantragen und gibt es dafür evtl auch Musterschreiben ?

Schließlich machen wir sowas nicht jeden Tag ! Also, wer kann da nochmal helfen ? :roll:

Schöne Grüße aus dem Münsterland :wink:

Bernd Ahlers

Offline RR-E-ft

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Sperrungsandrohung der Gasversorgung
« Antwort #1 am: 24. Januar 2005, 17:29:36 »
Das Procedere wurde wohl bereits im Zusammenhang mit den Sperrandrohungen der E.on Hanse in Hamburg Mitte November 2004 hinlänglich erörtert, nachzulesen unter \"Fragen und Antworten\" und \"Neuigkeiten\".

Nachzulesen auch hier; erforderlicher Probezugang innerhalb weniger Sekunden aktiviert.

http://professionals.strom-magazin.de/news/news_Verweigerte_Preiserhoehung_Kann_der_Versorger_das_Gas_abdrehen_12870_1.html


E.on Hanse war ja dann auch sofort eingeknickt.

Wie allein die Schreiben der Versorger zeigen, die in weiten Teilen inhaltlich übereinstimmen, stimmen diese ihr Vorgehen wohl über die Konzerne und Verbände ab.

Nach dem Aufsatz \"Die Rechtslage ist unklar\" in der Zeitschrift für Kommunale Wirtschaft  http://www.zfk.de/navframe/index6hinter.html  , Heft 1/2005, S. 2 indem die Fachjuristen der Versorger selbst zu der Auffassung gelangen, dass eine Versorgungseinstellung unzulässig ist, sehe ich die Möglichkeit von Sperrandrohungen oder gar deren Durchführung als immer weniger wahrscheinlich an.

Der E.on- Konzern hatte sich mit der Aussage des Vorstandsvorsitzenden Dr. Bernotat in der BILD- Zeitung vom 03.01.2005 in dieser Frage bereits festgelegt. Der Marktführer hat Vorbildfunktion für die anderen Versorger.

Warum sollte sich ein einzelnes Stadtwerk etwa etwas trauen, wozu schon der juristisch bestens beratene E.on- Konzern nicht bereit war?

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass tatsächlich noch ein Stadtwerke-Geschäftsführer noch Nerven zeigt in der aktuellen Auseinandersetzung.


Darauf, was in einem solchen Fall zu tun ist, wurde bereits hingewiesen.

Die Stimmung ist wegen der wohl einmaligen Situation bei einigen schon etwas gereizt. Aber so ist das eben mit neuen Situationen. Mit diesen muss man erst einmal lernen, umzugehen.

Es kann aber bereits festgestellt werden, dass die Schreiben der Versorger - wohl nicht ohne Grund von mal zu mal immer freundlicher werden.

Schließlich sind auch wehrhafte Kunden immer noch Kunden, die vielleicht schon in naher Zukunft den Gas- Versorger wechseln können.

Kunden, die beim Gas zu grob behandelt werden, haben sich schon dazu entschlossen, deshalb den Stromversorger zu wechseln.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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