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Autor Thema: EON Wesertal  (Gelesen 3814 mal)

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Offline Tdenecke

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EON Wesertal
« am: 21. Januar 2005, 14:05:29 »
Anbei die Antwort von Wesertal, ich habe das Schreiben vom Forum benutzt. Ich bitte konkrete Tips wie ich mich verhalten soll.

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Sie sind über die neuen Erdgaspreise verärgert und teilen uns in Threm Schreiben vom 19.12.2004 mit, dass Sie den von uns angepassten Abschlag nicht akzeptieren und Thre uns erteilte Bankeinzugsermächtigung entziehen. Außerdem möchten Sie den Nachweis, dass die Erdgaspreiserhöhung von E.ON Westfalen Weser zum 01.10.2004 nach \"billigem Ermessen\" gemäß § 315 BGB erfolgt ist.
Wir bedauern, dass Sie unsere Preisanhebung fiir unbegründet oder überzo¬gen halten. Deshalb möchten wir Sie im Folgenden gerne davon überzeu¬gen, dass wir unsere Preise verantwortungsvoll angehoben haben.

Zur Billigkeit der Erdgaspreiserhöhung
Eine renommierte, unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die
Anhebung unserer Erdgaspreise überprüft. Es wurde festgestellt, dass unser Preis zurzeit geringlligig, das heißt genau 0,06 Cent pro Kilowattstunde, zu hoch ist. Gleichzeitig wurde aber grundsätzlich unsere Preispolitik bestä¬
tigt - auch vor dem Hintergrund, dass wir unsere Preise bis zum 30.06.2005 stabil halten.
Wir werden zu diesem Zeitpunkt unsere Erdgaspreise erneut von einem un¬abhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen überprüfen lassen. Sollte sich dann zeigen, dass wir Sie mit unseren Erdgaspreisen zu stark belastet haben, werden wir den von TImen zu viel gezahlten Betrag mit Zinsen zurückzahlen oder aufThrem Vertragskonto mit der Jahresrechnung 2005 gutschreiben. Das heißt, Mehreinnahmen, die nicht aufheizölbedingten Bezugspreiserhö¬hungen basieren, werden zurückerstattet.

Sicher haben Sie auch der Presse entnommen, dass nur kurze Zeit nach uns mehrere Versorgungsunternehmen in der Region ebenfalls ihre Erdgaspreise bis zu über 15 % angehoben haben. Bei einem Preisvergleich auf der Grund¬lage eines Jahresverbrauchs von 30.000 kWh liegen wir aktuell in der Regi¬on im guten Mittelfeld.
Auch das Bundeskartellamt in Bonn hat entschieden, kein Verfahren gegen E.ON Westfalen Weser einzuleiten. Es hat dabei berücksichtigt, dass wir nicht zu den teuersten Anbietern gehören.

Warum mussten wir unsere Preise anpassen?
Erdgaseinkaufspreise sind - wie in großen Teilen Europas - an den Preis für
leichtes Heizöl gebunden. Diese Preisbindung hat gute Gründe: Sie schützt Sie als Verbraucher gegen willkürliche Preiserhöhungen der Erdgas för¬dernden Länder und ist damit ein wesentlicher Bestandteil unserer langfris¬tigen Lieferverträge.
Das in Deutschland verbrauchte Erdgas stammt zum größten Teil aus Russ¬land, Norwegen und den Niederlanden. Aus diesen Ländern wird Erdgas von unterschiedlichen Ferngasgesellschaften importiert, gespeichert und transportiert. Auch E.ON Westfalen Weser selbst importiert nicht, sondern bezieht sein Erdgas von fünfVorlieferanten und verteilt es vor Ort.

Was bewirkt diese Bindung?
Steigt der Heizölpreis, steigen auch die Preise für Erdgas, so wie es zurzeit
der Fall ist. Sinkt aber der Heizölpreis, fallen nach einiger Zeit auch die Erd¬gaspreise. In der aktuellen Situation wurden die Erdgaspreise angehoben, da zwischen Januar und September 2004 der Heizölpreis um mehr als 30 Pro¬zent gestiegen ist. Die Bezugskosten haben sich damit ebenfalls erhöht ¬und werden sich wegen der zeitlichen Verzögerung der Preis entwicklung bei Erdgas auch weiterhin derart erhöhen - dass die Erdgaslieferanten ge¬zwungen waren, die Erdgaspreise für ihre Kunden anzuheben.

e-OrJ

Westfalen Weser

Zu Ihrer Abschlagsanpassung
Es gibt gesetzliche Verankerungen, die genau festlegen, wann ein Versor¬
gungsunternehmen Abschlagsanpassungen vornehmen kann (§ 25 Absatz I der \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden\" (A VBGasV». Dies ist dann möglich, wenn sich die Erdgas¬preise ändern oder wenn sich der Verbrauch des Kunden im Vergleich zum Vorjahr erheblich verändert hat. Ändert sich Thr Energieverbrauch, haben Sie als Kunde die Möglichkeit, den Abschlag entsprechend anpassen zu las¬sen. Nicht aber, wenn Sie die Billigkeit eines neuen Preises anzweifeln. In dieser Situation müssen Sie zunächst den in Rechnung gestellten Betrag be¬gleichen. Vor Gericht können Sie jedoch auf Feststellung der Unbilligkeit der Preiserhöhung klagen und so versuchen, eine Rückvergütung zu erwir¬ken.

Zum Entzug Ihrer Einzugsermächtigung
Selbstverständlich kommen wir Threm Wunsch nach und stornieren Thre uns
erteilte Einzugsermächtigung. Bitte überweisen Sie künftig Ihre Abschlags¬bzw. Rechnungsbeträge zum jeweils fälligen Termin unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer auf unser Konto bei der Sparkasse Weserbergland Hameln, Kontonummer 877, BLZ 254 501 10, oder bei der Commerzbank Hameln AG, Kontonummer 7610 322, BLZ 254 400 47.
hn Einzelfall ist es möglich, dass das Abbuchungsverfahren für diesen Mo¬nat bereits angelaufen ist, das bedeutet Thr Abschlag wird noch einmal ab¬gebucht. Die Stornierung der Einzugsermächtigung wird dann spätestens beim nächsten Zahlungstermin berücksichtigt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen unsere Vorgehensweise mit diesem Schreiben ver¬ständlich machen konnten. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer o 51 51-81-19 52 an, wenn Sie noch Fragen haben. Wir antworten Ihnen gern.

 

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