Hallo fotunato,
aus eigener Erfahrung kann ich folgendes empfehlen:
-beim Kundencenter/Sachbearbeiter nachfragen, ob es sich bei dieser "Formulierung" um eine "konkrete Sperrandrohung" handelt (er wird diese Bejahen, da es ja sonst keine Drohung mehr wäre).
Bei Bejahung auf den Widerspruch hinweisen, Aufforderung zur schriftliche Rücknahme aussprechen. Mit Frist von zwei Tagen (Postweg) und gleichzeitig ankündigen, dass bei Nichtzugang innerhalb dieser Frist der Gang zum Amtsgericht erfolgen wird. Parallel dazu ihren Versorger schriftlich zur Rücknahme auffordern, im Schreiben auf den Sachbearbeiter (Name/Datum!) hinweisen.
Falls es heißt, es sei keine Sperrandrohung, ebenfalls schriftlich bestätigen lassen, dass die verwendete Formulierung keine konkrete Sperrandrohung ist. Am Telefon kann man ihnen viel erzählen und Sie wissen nicht, ob Sie nicht doch mit einem Ferienpraktikanten telefonieren.
Ein Ratschlag noch: die Zeit vergeht schnell, also handeln und nix verbummeln.
In meinem Fall hat der Stadtwerkechef persönlich angerufen und mir sein Ehrenwort gegeben, dass die Rücknahme erfolgt. Es ginge nicht anders, da der zuständige Sachbearbeiter krank war... . Eine Woche später wurde die Rücknahme schriftlich bestätigt.
Musterschreiben gibts dazu auch.
Meines Wissens noch gilt doch seit dem 26.10.2006 eine neue GasGVV, die unter §19 besagt:
(2)"...die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen..."
(3)"Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen."
Bei mir wurde auch eine 14-Tagesfrist genannt, aber es müssen mind. 4 Wochen sein. Falls ich falsch liege, berichtigt mich.
Weisen Sie auf diesen Sachverhalt ebenfalls hin, denn Sie wissen nicht ob der Versorger die Gesetze kennt und vielleicht aus Unwissenheit sperrt. Ungesetzlich, aber Sie haben den Ärger!
Berichten Sie bitte, wie es weiter gegangen ist!
Schönen Tag noch,
Rob