Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorgungssperre konkret angedroht (?)  (Gelesen 15736 mal)

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Offline fortunato

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« am: 09. Mai 2007, 22:43:19 »
Ich habe heute ein Schreiben von meinem Versorger erhalten, das mich ein wenig beunruhigt hat. Ich stelle mir jetzt die Frage, ob es sich hier um eine konkrete Sperrandrohung handelt   :(

Bund der Energieverbraucher sagt: (zur Erinerrung)

"Wurde die Versorgungssperre konkret angedroht?

Eine Sperrandrohung muß eindeutig erkennen lassen, wann konkret mit der Einstellung der Versorgung zu rechnen ist. Fehlt ein konkretes Datum, dann ist die Versorgungseinstellung auch nicht konkret beabsichtigt und man braucht diese Drohung dann auch nicht ernst zu nehmen.

Wenn ein konkretes Datum genannt wurde, dann ist dies ernstzunehmen.

Der betroffene Verbraucher muß dann sofort handeln!"


mehr zu dem thema hier -> http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/



der Hintergrund:

Am 17.01.2007 habe ich meinen Gasversorger angeschrieben und habe mich mit dem Musterschreiben  http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/  auf § 315 berufen.
Den Abschlag habe ich wie empfohlen um 1/4 gekürzt. Die Stellungnahme der Stadtwerke Essen hierzu:

"Bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit bitten wir um Geduld. Wir werden zu gegebener Zeit unaufgefordert Stellung nehmen"

Bis auf eine einzige Mahnung (die kurz nach der Stellungnahme folgte..) bin ich bis dato von weiteren Schikanen "verschont" geblieben.

Vor kurzem erhielte ich eine Jahresabrechnung, in dem die Stadtwerke Essen mein §315-Schreiben ignoriert haben.
Ich wurde zur Zahlung der austehenden (gekürzten) Abschläge aufgefordert. Daraufhin habe ich eine eigene Rechnung erstellt (dank den nützlichen & wertvollen Tips von den Energienetzforum-Admins). Meine Abschläge habe ich mit meiner eigenen Rechnung von 70,00 EUR auf 53,00 EUR runtergesetzt.
Am 23.04.2007 habe ich ein kommentarloses Schreiben von den Stadtwerken Essen erhalten, in dem man mir schreibt:

"Wir haben für Sie den Abschlag neu festgelegt: (...) 53,00 EUR"


Heute, also am 09.05.2007, kam ein weiteres Schreiben von den Stadtwerken mit der konkreten (?) Sperrandrohung der Versorgung:

"Der unten ausgewiesene Betrag ist nach wie vor überfällig, ohne dass wir eine entsprechende Zahlung verbuchen konnten. Bitte überweisen Sie den o.g. Betrag sofort.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung werden wir in er nächsten 14 Tage gem. § 19 Abs. 2 GasGVV / § 33 AVBWasserV die Versorgung einstellen lassen sowie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Alternativ können Sie uns innerhalb von 2 Wochen einen Termin angeben, um die installierte Messeinrichtung abnehmen zu lassen."


Meine Frage hier - handelt es sich hier um eine konkrete Sperrandrohung ? Muss ich hier irgendwie tätig werden ?
Für hilfreiche Tips wäre ich herzlich dankbar   :(

Offline HHeinz

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #1 am: 09. Mai 2007, 23:58:13 »
Für mich wäre das konkret genug auch wenn es sich ein wenig wie eine Finte liest. Interessant finde ich den Vorschlag zur Entfernung der Messeinrichtung.

Offline Hamster

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #2 am: 10. Mai 2007, 07:58:31 »
Hallo fortunato,

ich konnte das Problem seinerzeit so lösen:

siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4037&highlight=hamster

Gruß
Hamster

Offline ESG-Rebell

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #3 am: 10. Mai 2007, 08:50:38 »
Zitat von: \"fortunato\"
Vor kurzem erhielte ich eine Jahresabrechnung, in dem die Stadtwerke Essen mein §315-Schreiben ignoriert haben. [...]
Heute, also am 09.05.2007, kam ein weiteres Schreiben von den Stadtwerken mit der konkreten (?) Sperrandrohung der Versorgung:
"Der unten ausgewiesene Betrag ist nach wie vor überfällig, ohne dass wir eine entsprechende Zahlung verbuchen konnten. Bitte überweisen Sie den o.g. Betrag sofort.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung werden wir in er nächsten 14 Tage gem. § 19 Abs. 2 GasGVV / § 33 AVBWasserV die Versorgung einstellen lassen sowie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Alternativ können Sie uns innerhalb von 2 Wochen einen Termin angeben, um die installierte Messeinrichtung abnehmen zu lassen."

Auch meiner Ansicht nach ist dies eine sehr konkrete Sperrandrohung.

ABER: Das zweite Schreiben kommt vermutlich aus der Inkasso-Abteilung des Unternehmens und es sieht so aus als ob dies ein Textbaustein ist, den sie nun an jede Mahnung anhängen. Gut möglich, dass die Inkasso-Abteilung garnichts von Deinem §315-Einwand weiß.
Daher könntest Du den Sachbearbeiter, der Deinen Einwand beantwortet hat, telefonisch zur sofortigen Rücknahme der Sperrandrohung auffordern. Dabei natürlich darauf hinweisen, dass Du um die Rechtswidrigkeit der Androhung weisst und Dich beim Kartellamt beschweren wirst. Kommt die Rücknahme schriftlich in den nächsten Tagen, dann sollte die Sache für Dich erstmal ausgestanden sein.

Bis dahin aber ist Eile geboten. Parallel solltest Du also so vorgehen wie von Hamster empfohlen und mind. eine Woche vor Ablauf der Frist einen Anwalt einschalten, damit dieser noch genügend Zeit zum Reagieren hat.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline Rob

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #4 am: 10. Mai 2007, 10:25:30 »
Hallo fotunato,
aus eigener Erfahrung kann ich folgendes empfehlen:
-beim Kundencenter/Sachbearbeiter nachfragen, ob es sich bei dieser "Formulierung" um eine "konkrete Sperrandrohung" handelt (er wird diese Bejahen, da es ja sonst keine Drohung mehr wäre).
Bei Bejahung auf den Widerspruch hinweisen, Aufforderung zur schriftliche Rücknahme aussprechen. Mit Frist von zwei Tagen (Postweg) und gleichzeitig ankündigen, dass bei Nichtzugang innerhalb dieser Frist der Gang zum Amtsgericht erfolgen wird. Parallel dazu ihren Versorger schriftlich zur Rücknahme auffordern, im Schreiben auf den Sachbearbeiter (Name/Datum!) hinweisen.
Falls es heißt, es sei keine Sperrandrohung, ebenfalls schriftlich bestätigen lassen, dass die verwendete Formulierung keine konkrete Sperrandrohung ist. Am Telefon kann man ihnen viel erzählen und Sie wissen nicht, ob Sie nicht doch mit einem Ferienpraktikanten telefonieren.
Ein Ratschlag noch: die Zeit vergeht schnell, also handeln und nix verbummeln.
In meinem Fall hat der Stadtwerkechef persönlich angerufen und mir sein Ehrenwort gegeben, dass die Rücknahme erfolgt. Es ginge nicht anders, da der zuständige Sachbearbeiter krank war... . Eine Woche später wurde die Rücknahme schriftlich bestätigt.
Musterschreiben gibts dazu auch.

Meines Wissens noch gilt doch seit dem 26.10.2006 eine neue GasGVV, die unter §19 besagt:
(2)"...die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen..."
(3)"Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen."

Bei mir wurde auch eine 14-Tagesfrist genannt, aber es müssen mind. 4 Wochen sein. Falls ich falsch liege, berichtigt mich.

Weisen Sie auf diesen Sachverhalt ebenfalls hin, denn Sie wissen nicht ob der Versorger die Gesetze kennt und vielleicht aus Unwissenheit sperrt. Ungesetzlich, aber Sie haben den Ärger!

Berichten Sie bitte, wie es weiter gegangen ist!
Schönen Tag noch,
Rob

Offline Cremer

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #5 am: 10. Mai 2007, 16:21:50 »
@fortunato,

bitte nur schriftlich den Versorger auf die Rücknahme der Sperrandrohung auffordern und zwar mit einer Terminsetzung: "Bis zum xx.yy.zz. forder ic hSie auf die Sperrandrohung zurückzunehemn, anderenfalls erfolgt Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft......"

Ich nehme mal an, dass die Rechungsabteilung noch nicht mit der Kundenabteilung Ihreres Versorgers gesprochen hat

@Rob,

Sie haben recht, 4 Wochenfrist
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #6 am: 10. Mai 2007, 16:27:03 »
@Cremer

Dass ein "Strafantrag" nicht gegen eine widerrechtliche Sperre hilft, wurde hier so oft besprochen, dass man es leid ist, immer wieder davon zu lesen.

Was hatte denn Ihr Strafantrag dereinst erbracht, wohl im Ergebnis gar nichts.

Offline rebell4145

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #7 am: 10. Mai 2007, 17:04:04 »
Hallo,
hier eine Frage an die Experten:
Habe mir angesehen und heruntergeladen, was wann zu tun ist.
u.a. auch das Musterschreiben "Schutzschrift" und das Beispiel einer
Verfügung des AG München.
In der Schutzschrift heißt es ganz unten " ... über den zu erwartenden
Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden."
In der beispielhaft angeführten Verfügung des AG München heißt es
dann gleich zu Anfang  "... wegen Dringlichkeit ohne mündliche Ver-
handlung ...."
Verstehe ich hier etwas verkehrt oder müßte in der Schutzschrift das
"nicht" fehlen, d.h. die Bitte, den Antrag ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden?
Ich bin da jetzt ein wenig unsicher, vielleicht findet sich ein "Aufklärer"??

Offline RR-E-ft

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #8 am: 10. Mai 2007, 17:41:47 »
@rebell4145

Wer ohne Anwalt solche Anträge stellt, dem ist m. E. nicht zu helfen.

Wer sich mit der ZPO nicht auskennt, läuft Gefahr, alles falsch zu machen, so dass Fehler später nicht reversibel sind.

Also den Anwalt machen lassen und nicht allein rumdoktern, ebenso wenig, wie man bei Blinddarmbeschwerden selbst mit der Nagelschere im Bauch rumpolken sollte.....

Offline fortunato

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #9 am: 10. Mai 2007, 18:59:33 »
Vielen Dank an alle! Die Posts haben mir auf jeden Fall weiter geholfen; ich war heute schon ganz schön fleissig (dank den vielen Tipps!!!) und habe einiges losgeschickt. Sobald ich irgenwelches Feedback erhalten habe, werde ich selbstverständlich meine Erfahrungen hier, in diesem Thread veröffentlichen. Besten Dank nochmals!

Offline Cremer

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #10 am: 10. Mai 2007, 21:35:22 »
@Fricke,

nun, es ist schon klar, dass dies letztlich nicht helfen wird.

Aber:

bisher hat alleine diese Formulierung in meinem Aufforderungschreiben an die Stadtwerke genügt, dass diese eine schriftliche Zurücknahme der Sperrandrohung mitteilten.

Und dass war ja auch so beabsichtigt! Säbelrasseln :wink:

Beim letzten Male, man stelle sich vor, hat man sich sogar entschuldigt für die fälschlicherweise Androhung: "Es lag ein Softwarefehler vor"
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #11 am: 10. Mai 2007, 21:39:32 »
@Cremer

Zum Säbelrasseln kann man ja auch noch eine Platte mit Marschmusik auflegen....

Nur hilft das eben nicht, wenn jemand aktuell ein Problem hat und sich dann ggf. allein auf solche Aussagen verlässt.

So eine Rasselbande. :wink:

Offline fortunato

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #12 am: 23. Mai 2007, 20:47:12 »
Ich habe am 10.05.2007 ein Schreiben von den Stadtwerken erhalten - die Frist von 2 Werktagen (...) wurde zwar nicht eingehalten, aber ohnehin:

"am xx.xx.xxxx haben wir Ihnen eine Mitteilung über Ihren derzeitigen Zahlungsrückstand zugesandt. Leider wurde aufgrund einer Formularänderung ein falscher Text herangezogen. Selbstverständlich werden wir trotz der bestehenden Forderung derzeit keine Versorgungseinstellung vornehmen, bzw. gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Für diesen Fehler möchten wir uns entschuldigen, bitten aber gleichwohl um einen entsprechenden Forderungsausgleich"

Nochmal einen schönen Dank an Alle - für Ihre Hilfe  :)

Offline ESG-Rebell

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Versorgungssperre konkret angedroht (?)
« Antwort #13 am: 24. Mai 2007, 09:22:55 »
Zitat von: \"fortunato\"
Leider wurde aufgrund einer Formularänderung ein falscher Text herangezogen. Selbstverständlich werden wir trotz der bestehenden Forderung derzeit keine Versorgungseinstellung vornehmen, ...

Diese Masche - erst drohen, dann mit eine plumpen Ausrede wieder zurückzunehmen - scheint um sich zu greifen.

Der eine oder andere Verbraucher könnte ja doch noch schwach werden!

Eine ganz miese Tour  :x

Daher würde ich mich auch in diesen Fällen beim Kartellamt beschweren.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline superhaase

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« Antwort #14 am: 24. Mai 2007, 16:24:57 »
Zitat von: \"ESG-Rebell\"
Diese Masche - erst drohen, dann mit eine plumpen Ausrede wieder zurückzunehmen - scheint um sich zu greifen.
Der eine oder andere Verbraucher könnte ja doch noch schwach werden!
Eine ganz miese Tour  :x
Daher würde ich mich auch in diesen Fällen beim Kartellamt beschweren.

Sehe ich auch so: die machen das mit Absicht, um ein paar Kunden zur Zahlung zu bewegen.
Inzwischen ist wohl auch dem letzten Versorger bekannt, dass er das nicht darf.
Also auf jeden Fall das Kartellamt informieren!

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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