Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Grundpreis-Senkung

(1/2) > >>

henk0011:
Mein Versorger hat den Grundpreis für Gas gesenkt ab Dez. 06. Wegen Einwand der Unbilligkeit zahle ich bisher die Preise (Grundpreis und Gaspreis) von 2004.
Muss ich weiterhin den Grundpreis von 2004 berücksichtigen oder kann ich nun den neuen günstigeren Preis einsetzen?

Meine 2. Frage betrifft den Gaspreis von 2004. Auf meiner Abrechnung von 2004 wurden die Preiserhöhungen aus 2003 berechnet, d.h. die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres 2004 und läuft bis Ende 2007. Gilt nun der Einwand der Unbilligkeit auch für die Preiserhöhung aus 2003 weil sie erst 2004 mit der Abrechnung gefordert wurden?

Gruß
Henk0011
7.5.2007

Cremer:
@henk0011,

Nun, der Preis aus 2004, den Sie zahlen , ist doch immer noch günstiger als der jetzt abgesenkte Preis?

Der Einwand der Unbilligkeit in 2004 ist gut und schön, nur hatten Sie bereits auch damals schon die Abschläge abgesenkt und eine eigene Jahresrechnung erstellt?

Ein Rückforderungsprozess ist bekanntermaßen aussichtslos.

Insofern vergessen Sie alles was vor Ihrer Absenkung der Abschläge und Erstellung Ihrer eigenen Jahresrechnung war.

RR-E-ft:
@henk001

Man kann den günstigeren Grundpreis zu Grunde legen mit den Arbeitspreisen entsprechend Widerspruch.

Man muss beim Grundpreis also nicht mehr zahlen, als vom Versorger überhaupt beansprucht wird.

Mit Berufen auf § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB macht man ja deutlich, dass man die höheren Preise nur schuldet, wenn diese der Billigkeit entsprechen, wofür ein Nachweis verlangt wurde.

@Cremer

Ich hatte die Urteile der LG Mühlhausen und LG Kassel so verstanden, dass ein Rückforderungsprozess nicht vollkommen aussichtslos ist. Dort waren die Klagen auf Rückzahlung doch gerade erfolgreich.

Haben Sie das alles schon vergessen?

Cremer:
@Fricke,

nein, vergessen nicht.

Nur, wenn man es nicht richtig und geschickt angeht, dürfte man keinen Erfolg haben.

Und das ist schwierig genug, wie die Mehrzahl der Gerichtsentscheide zu Gunsten der Versorger in solchen Fällen zeigt.

RR-E-ft:
@Cremer

Und woher wissen Sie nun, dass henk001 es ungeschickt angehen würde?

Solche  Verallgemeinerungen sollte man lassen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln